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AGRAR/1699: Bodenmarkt schützen (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 381 - Oktober 2014
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Bodenmarkt schützen

Bund-Länder-Arbeitsgruppe benennt aktuelle agrarstrukturpolitische Ziele



Im Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenmarktpolitik, der anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) Anfang September veröffentlicht wurde, steht: "Die Verwaltungspraxis bzw. die Rechtsprechung im Bereich des Bodenrechts kann sich (...) kaum auf aktuelle Aussagen zur Bodenmarkt- bzw. Agrarstrukturpolitik in den Veröffentlichungen (...) des Bundes und der Länder beziehen. (...) Vor dem Hintergrund neuerer Entwicklungen auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten sowie der geänderten Problemwahrnehmung ist es daher notwendig, eine aktualisierte Formulierung bodenmarktpolitischer Ziele vorzunehmen." Zuletzt hat das Bundeslandwirtschaftsministerium seine Zielsetzungen im Agrarbericht des Jahres 1990 dargestellt.

Marktbeherrschende Position

Sieben zukünftige Ziele hat die Arbeitsgruppe formuliert, zu denen im Endbericht für die Frühjahrs-AMK 2015 dann konkrete Handlungsoptionen stehen sollen. Zum einen gehe es darum, eine breite Streuung des Bodeneigentums sicherzustellen. Außerdem müsse eine marktbeherrschende Position einzelner Personen oder Unternehmen auf regionalen Bodenmärkten vermieden werden. Vorrang beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen sollten LandwirtInnen einschließlich Neueinsteigern haben. Um die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft zu sichern, müsse auch durch eine entsprechende Bodenmarktpolitik die Übernahme oder Gründung von Betrieben durch Junglandwirte erleichtert werden. Der Anstieg von Kauf- und Pachtpreisen solle begrenzt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen müsse Vorrang haben und die Inanspruchnahme für andere Zwecke reduziert werden. Die Informationslage und Markttransparenz für den Bodenmarkt bedürfe einer Verbesserung. Dem letzten Punkt sowie der Vermeidung marktbeherrschender Stellungen kann sich auch der Direktor des Thünen-Instituts für Ländliche Räume, Professor Peter Weingarten, im Interview mit dem Informationsdienst Agrar-Europe anschließen. Er geht ansonsten von einem funktionierenden Bodenmarkt aus und sieht bei möglichen Gesetzesänderungen das Risiko einer Überregulierung, "die dazu führen kann, dass der Boden nicht mehr zum besten Wirt wandert". Allerdings mahnt er eine grundsätzliche Diskussion um agrarstrukturelle Leitbilder an. Inhalte, die sich auf Eigentumskonzentration und Unternehmensgröße beziehen, könnten bei der Rechtsprechung zum Grundstückverkehrsgesetz berücksichtigt werden. Dabei nennt er den Rechtsbegriff "ungesunde Landverteilung" als größte Stellschraube, dessen Konkretisierung jedoch eine politische Herausforderung sei. Eine aktuelle, angepasste Formulierung fordert an dieser Stelle auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in ihrem Positionspapier zu Bodenrecht und -politik. Da bäuerliche Betriebe durch stark steigende Kauf- und Pachtpreise sowie intransparente Marktvorgänge gefährdet seien, ist eine überarbeitete Regulierung des Bodenmarktes aus ihrer Sicht notwendig.

Sichere Rechtsgrundlage

Der besondere Regelungsbedarf des Bodenmarktes kann sowohl auf Formulierungen der Vereinten Nationen als auch auf eine Erklärung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes von 1967 zurückgeführt werden: "Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögenswerten."   cw

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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 381 - Oktober 2014, S. 5
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2014