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AGRAR/1624: Förderung des ländlichen Raumes im Übergangsjahr 2014 gesichert (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 265 vom 20.09.13

Förderung des ländlichen Raumes im Übergangsjahr 2014 gesichert

Bund und Länder schaffen Planungssicherheit für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)




Unter dem Vorsitz von Bundesministerin Ilse Aigner hat der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), dem neben dem Bund auch die 16 Bundesländer angehören, im Dezember 2012 eine grundlegende Reform der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums eingeleitet. Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wurde weitreichend überarbeitet, neu ausgerichtet, verschlankt und an die Förderstruktur der neuen EU-Förderperiode angepasst. Damit die Landwirte auch im Übergangsjahr 2014 trotz der Verzögerungen beim Inkrafttreten der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik Planungssicherheit haben, wurden nun im Umlaufverfahren weitere Beschlüsse gefasst. Mit den nun beschlossenen Übergangsregelungen werden Brüche in der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes vermieden. Zahlreiche Maßnahmen wurden an die neuen Gegebenheiten angepasst. So wird zum Beispiel die Bürgschaftsregelung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) fortgeführt, Agrarumweltmaßnahmen können über das Jahr 2013 und 2014 hinaus jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Da wichtige Entscheidungen in Brüssel derzeit auch beim Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) noch ausstehen, hat der PLANAK reagiert und mit seinen Beschlüssen für Kontinuität bei den Agrarumweltmaßnahmen gesorgt. So können Maßnahmen der Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL), die auch im reformierten Rahmenplan der GAK vorgesehen sind, in den Jahren 2013 und 2014 ausnahmsweise nach Maßgabe des alten Rahmenplans genehmigt werden. Um auch bei der Ausgleichzulage Zeit für Umsetzung der künftigen EU-Vorschriften zu gewinnen, wurden die entsprechenden Regelungen ebenfalls verlängert.

Mit diesen PLANAK-Beschlüssen sind bis auf die Maßnahmen zur Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere und zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse, die noch nicht in beschlussreifer Form vorliegen, alle Förderungsgrundsätze des GAK-Rahmenplanes überarbeitet. Bund und Länder haben dabei neue Schwerpunkte gesetzt und die Förderung stärker auf die Ziele und Maßnahmen ausgerichtet, die bundesweit höchste Priorität haben. Unter diesen Aspekten waren die bestehenden Förderwerkzeuge intensiv geprüft und kritisch hinterfragt worden. So treibt das neue Agrarinvestitionsförderprogramm beispielsweise stärker den Tier- und Ressourcenschutz voran. Wer einen besonders tiergerechten Stall baut, wird künftig mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Daneben können Investitionen in Stallbauten auch dann gefördert werden, wenn die neuen Gebäude über die bisherigen Standards hinaus besondere Anforderungen an den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz erfüllen. Auch bei der Agrarumweltförderung werden neue Prioritäten gesetzt und effizientere Maßnahmen sowie die Kombination von Maßnahmen stärker gefördert. So werden beispielsweise beim ökologischen Landbau die Fördersätze erhöht und neue Maßnahmen zur Förderung der Anlage und Pflege von extensiven Obstbeständen wie Streuobstwiesen eingeführt.


Hintergrundinformation zur GAK

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Die GAK enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für die GAK jährlich 600 Millionen Euro zur Verfügung und übernimmt damit in der Regel 60 Prozent, beim Küstenschutz sogar 70 Prozent der Kosten, die den Ländern durch die Fördermaßnahmen entstehen. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über 1 Milliarde Euro pro Jahr. Hinzu kommen ELER-Mittel in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro sowie weitere Mittel der Länder und Gemeinden. Zu den bekanntesten Maßnahmen der GAK zählen das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Förderung von ökologischer Landwirtschaft und anderen Agrarumweltmaßnahmen, wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie der Küstenschutz.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 265 vom 20.09.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2013