Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

STEUER/1257: Rösler - Geplante Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen entlastet Unternehmen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 10. April 2013

Rösler: Geplante Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen entlastet unsere Unternehmen



Zu der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Neuregelung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler:

"Ich begrüße die heute beschlossene Neuregelung für kürzere Aufbewahrungsfristen von steuerlichen Unterlagen ausdrücklich. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu weiteren Entlastungen für unsere Unternehmen. Insgesamt entlasten wir die Unternehmen damit um rund 2,5 Milliarden Euro jährlich. Mit dem heutigen Beschluss treibt die Bundesregierung den Bürokratieabbau konsequent voran. Entsprechende Vorschläge waren im letzten Jahr auf den Widerstand der Länder im Bundesrat getroffen. Ich hoffe nun auf Einsicht und Zustimmung der Länder zu unserer Neuregelung."

Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Der Entwurf sieht Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung vor. Hervorzuheben ist insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen von derzeit zehn Jahren rückwirkend ab 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre. Diese Maßnahme trägt wesentlich zum Bürokratieabbau bei.

*

Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 10. April 2013
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2013