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MELDUNG/189: Integration - Den Gedanken des Förderns stärken (UNHCR)


UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees

Pressemitteilung vom 25. Mai 2016

Integration: Den Gedanken des Förderns stärken


Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt, dass dem Thema der Integration von Flüchtlingen in Deutschland hohe Priorität auf der politischen Agenda eingeräumt wird. Mit dem geplanten Integrationsgesetz werden einige wichtige Schritte zur Förderung der Integration unternommen.

Die UNHCR-Vertreterin in Deutschland Katharina Lumpp sagte heute in Berlin, Deutschland habe bei der Aufnahme von Schutzsuchenden und Flüchtlingen eine beispielhafte Rolle gespielt. Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung, das einzigartige bürgerschaftliche Engagement zugunsten von Flüchtlingen werde weit über Deutschland hinaus anerkannt. "Das zweite Kapitel dieser humanitären Erfolgsgeschichte sollte von einer gelungenen Integration in wirtschaftlicher, rechtlicher und sozialer Hinsicht handeln. Dies ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und alle Beteiligten würden davon profitieren." Hierzu wäre es erforderlich, geplante Maßnahmen auf Grundlage eines eingehenden Konsultationsprozesses mit allen Beteiligten zu stützen.

Die UNHCR-Vertreterin regte an, die Betroffenen selbst in stärkerem Maße daran zu beteiligen, den Integrationsprozess umzusetzen und auszugestalten. "Maßnahmen, mit denen sich Flüchtlinge selbst identifizieren können, sind der beste Garant für einen erfolgreichen Integrationsverlauf."

Im Mittelpunkt des geplanten Integrationsgesetzes sollten, so Lumpp, der Ausbau effektiver Integrationsangebote und -anreize stehen. In diesem Zusammenhang begrüßte die UNHCR-Vertreterin ausdrücklich das Vorhaben, den Arbeitsmarktzugang durch Wegfall der Vorrangprüfung für bestimmte Fälle zu erleichtern.

UNHCR wies ferner darauf hin, dass nach der gesetzlichen Konzeption die geplanten Regelungen zur Wohnsitzzuweisung die Grundlage schaffen sollen, um die Integrationsperspektiven zu verbessern. Allerdings sei dabei zu beachten, dass die freie Wahl des Wohnsitzes für Flüchtlinge völkerrechtlich geschützt sei. Beschränkungen im Einzelfall bedürften deshalb einer Rechtfertigung. Daher müssten für die Betroffenen jeweils individuell die Integrationsmöglichkeiten am Ort der Zuweisung geprüft werden. Vor Ort müssten quantitativ wie qualitativ ausreichende Integrationsmöglichkeiten und entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen. Dabei sei es notwendig, sowohl soziale Aspekte als auch die besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter Flüchtlinge zu berücksichtigen. Nur so könne das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Rahmen bewahrt werden, sagte Lumpp.

Im internationalen wie nationalen Recht gebe es spezielle Regelungen für Flüchtlinge, die aufgrund der besonderen Situation der Flucht vor Krieg oder Verfolgung geschaffen wurden. Dieser Grundkonsens sei auch eine tragende Säule für eine flüchtlingsfreundliche Gesellschaft und sollte weiterhin in der Gesetzeslage reflektiert sein. Dies gilt insbesondere für die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthaltstitel, mit dem für die Betroffenen eine verlässliche Perspektive und somit eine zentrale Grundlage für eine gelungene Integration geschaffen wird.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Mai 2016
UNHCR-Vertretung für Deutschland
Redaktion: Martin Rentsch
Büro Berlin, Zimmerstraße 79/80. 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 - 202 202 0, Telefax +49 (0)30 - 202 202 20
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Internet: www.unhcr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2016

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