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MELDUNG/063: Menschenrechte - Meinungsfreiheit essentiell, bestätigt UN-Komitee (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 28. Juli 2011

Menschenrechte: Meinungsfreiheit essentiell, bestätigt UN-Komitee

Von Gustavo Capdevila


Genf, 28. Juli (IPS) - Das UN-Menschenrechtskomitee hat nach zweijähriger Debatte die zentrale Rolle bestätigt, die dem Recht auf freie Meinungsäußerung für die Menschenrechte zukommt. Außerdem forderte es den ungehinderten Zugang aller Bürger zu offiziellen Dokumenten.

Der Allgemeine Kommentar habe in unverblümter und detaillierter Weise die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Menschenrechte unterstrichen, sagte Michael O'Flaherty, ein Mitglied des 19-köpfigen Panels, im IPS-Interview. In dem Dokument habe das Komitee, das die Einhaltung des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) durch die UN-Mitgliedsstaaten überwacht, verdeutlicht, "dass die freie Meinungsäußerung nur in äußersten Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf".

Das Komitee führt in seinem Allgemeinen Kommentar zwar keine konkreten Beispiele für die Anwendung der am 21. Juli vorgestellten Interpretationen an. Doch ließ es keinen Zweifel daran, dass Meinungsfreiheit auch das Recht auf religionskritische Darstellungen wie die Mohammed-Karikaturen einschließt, die 2005 in einer dänischen Zeitung veröffentlicht wurden und massive Proteste nach sich zogen.

So betonte O'Flaherty, dass die besondere Stärke des Allgemeinen Kommentars darin bestehe, dass er eine Einschränkung der Meinungsfreiheit auch im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen ablehne, solange die entsprechenden Äußerungen nicht zu religiösem Hass und Diskriminierung anstacheln würden.

Auch 'Article 19 - The International Centre Against Censorship' begrüßte den Allgemeinen Kommentar. Die Organisation mit Sitz in London ist nach Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und des ICCPR benannt, der ebenfalls das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert. Das UN-Komitee habe mit seinem Papier das Recht auf Information anerkannt und festgehalten, dass die freie Meinungsäußerung auch im weltweiten Web Geltung haben müsse.


Recht auf Zugang zu unterschiedlichen Informationsquellen

Meinungsfreiheit impliziere das Recht der Menschen auf einen Zugang zu Informationen aus unterschiedlichen Quellen, sagte Fabián Salvioli, ein weiteres Mitglied des UN-Komitees. Das bedeute, dass jede staatliche oder private Machtkonzentration im Interesse von Fairness, Ausgewogenheit und Pluralität unterbunden werden müsse.

Dem Dokument des UN-Komitees zufolge dürfe kein Staat den Menschen vorschreiben, was sie zu denken hätten, sagte Salvioli. Deshalb müssten Gesetze, die eine Veröffentlichung verschiedener Geschichtsinterpretationen verbieten sollen, mit äußerster Vorsicht formuliert werden, damit das Recht des Einzelnen auf seine eigene Meinung nicht leide.

Die endgültige Billigung des Allgemeinen Kommentars wird auf einem Treffen im Oktober erfolgen, wenn die offizielle Übersetzung des in Englisch gehaltenen Papiers in die beiden anderen UN-Verkehrssprachen Spanisch und Französisch vorliegt. (Ende/IPS/kb/2011)


Links:
http://www.article19.org/
http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm#art20
http://ipsnews.net/news.asp?idnews=56630

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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2011