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STATISTIK/476: Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt weiter an (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 14.02.2017

Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt weiter an


WIESBADEN - Für mehr als jedes dritte Kind (35,7 %), das im zweiten Quartal 2015 in Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3 Prozentpunkte erhöht. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen zu den abgeschlossenen Leistungsbezügen für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder aus der amtlichen Statistik zum Elterngeld.

Sachsen war im zweiten Quartal 2015 mit inzwischen 46,7 % weiterhin Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 43,4 % und Thüringen (42,7 %). Die geringsten Werte wiesen Bremen mit 27,3 % und das Saarland mit 24,5 % auf.

Die Väterbeteiligung steigt seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich an. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit noch jedes fünfte Kind (20,5 %) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4 %). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96 %.

Deutschlandweit ist die Väterbeteiligung zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2015 um 15,2 Prozentpunkte gestiegen. Ausgehend von unterschiedlichen Niveaus in den einzelnen Bundesländern gab es in den letzten 7 Jahren die höchsten Anstiege in Baden-Württemberg (+ 20,0 Prozentpunkte), Sachsen (+ 19,6 Prozentpunkte) und Thüringen (+ 17,5 Prozentpunkte), die geringste Zunahme wies Bremen auf (+ 9,8 Prozentpunkte).

Mit Einführung des Elterngeld Plus für ab dem dritten Quartal 2015 geborene Kinder wurde die maximale Elterngeld-Bezugsdauer von 14 bis auf nun 32 Monate erweitert. Für die Berechnungen zur Väterbeteiligung müssen alle Leistungsbezüge für den betrachteten Geburtenzeitraum abgeschlossen sein. Vergleichbare Aussagen für ab dem dritten Quartal 2015 geborene Kinder können daher erst nach einem entsprechend längerem Zeitraum getroffen werden.

Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum dritten Quartal 2016) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.

Weiteres
Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Eltern- und Betreuungsgeld vor.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 054 vom 15.02.2017
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44, Telefax: (0)611/75-39 76
E-Mail: presse@destatis.de
Internet: www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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