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STATISTIK/403: 15,8% der Bevölkerung waren 2010 armutsgefährdet (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 17.10.2012

15,8% der Bevölkerung waren 2010 armutsgefährdet



WIESBADEN - 15,8% der Bevölkerung Deutschlands - das sind rund 12,8 Millionen Menschen - waren 2010 armutsgefährdet. Gegenüber 2009 (15,6%) und 2008 (15,5%) blieb die Quote damit auf einem vergleichbaren Niveau. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) als ein zentrales Ergebnis aus der Erhebung LEBEN IN EUROPA 2011 mit. Dazu wurden 13.512 Haushalte und 24.220 Personen ab 16 Jahren zu ihren Einkommen und Lebensbedingungen befragt.

Eine Person galt demnach im Jahr 2010 als armutsgefährdet, wenn sie nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen weniger als 11.426 Euro im Jahr beziehungsweise 952 Euro im Monat zur Verfügung hatte.

Bei der männlichen Bevölkerung lag die Armutsgefährdung mit 14,9% etwas unter dem Durchschnitt der gesamten Bevölkerung, bei Frauen war die Quote mit 16,8% stärker ausgeprägt. Überdurchschnittlich fiel die Quote auch bei Personen zwischen 18 und 64 Jahren (16,4%) aus. Die Armutsquote von Kindern, die jünger als 18 Jahre alt waren, lag mit 15,6% leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Bei den älteren Menschen ab 65 Jahren war die Quote mit 14,2% noch niedriger. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder gehörten mit einer Quote von 37,1% auch 2010 zu den am stärksten von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppen. Das galt auch für die alleinlebenden Personen - hier war etwa jede dritte Person (36,1%) unter 65 Jahren armutsgefährdet. In Haushalten von zwei Erwachsenen unter 65 Jahren traf dies auf 11,3% zu.


Weitere Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA 2011 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht die Ergebnisse aller an EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) teilnehmenden Länder in seiner Datenbank. Durchschnittswerte für die EU-27 als Ganzes - zum Beispiel für die Armutsgefährdungsquote - sind derzeit noch nicht verfügbar. Sie können von Eurostat erst dann ermittelt werden, wenn die Ergebnisse aus allen 27 Mitgliedstaaten vollständig verfügbar sind. Die Armutsgefährdungsschwellen der EU-Mitgliedstaaten werden von Eurostat aus Gründen der europaweiten Vergleichbarkeit in der Datenbank sowohl in Kaufkraftstandards (Voreinstellung in der Datenbank-Haupttabelle) als auch in Euro veröffentlicht.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht der Europäische Datenservice (EDS) www.eds-destatis.de zur Verfügung.


Erläuterungen zur Erhebung LEBEN IN EUROPA sowie zur Berechnung von Armutsgefährdung und sozialer Ausgrenzung:

EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.

Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2011 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2010). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönli­ches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60% dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.


Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.destatis.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 362 vom 17.10.2012
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2012