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STATISTIK/287: 2008 - 12.250 Sorgerechtsentzüge (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 17.07.2009

2008: 12.250 Sorgerechtsentzüge


WIESBADEN - Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12.250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist Paragraph 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9.100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2.350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht.


Weitere Informationen werden voraussichtlich ab Montag, den 20. Juli 2009 im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de kostenlos zur Verfügung stehen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2009