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RENTE/593: Faktencheck - Wie groß ist die Gefahr von Altersarmut? (DIA)


PRESSEINFORMATION - Deutsches Institut für Altersvorsorge

DIA-Faktencheck: Wie groß ist die Gefahr von Altersarmut?

Unter dem Titel "DIA-Fakten-Check" liefert das Deutsche Institut für Altersvorsorge Daten und Fakten zu aktuellen Diskussionen, um die öffentliche Urteilsfindung zu unterstützen.



BERLIN. Derzeit schlagen die Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), wonach auch langjährig versicherte Vollzeitbeschäftigte künftig in einem erheblichen Umfang von Altersarmut bedroht sind, heftige Wellen. Diesen Berechnungen zufolge erhalten Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro im Jahr 2030 lediglich eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrages von 688 Euro. Damit würde die Altersarmut in der Breite der Gesellschaft ankommen. Die Zahlenbeispiele des BMAS haben, abgesehen von der Kritik an der Berechnungsmethode, so werden zum Beispiel stagnierende Löhne und Rentenwerte unterstellt, zwangsläufig die Frage aufgeworfen, wie groß die Gefahr von Armut im Alter tatsächlich ist.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte bereits im vergangenen Jahr in seinem Wochenbericht Nr. 25 eine längere Analyse zur Entwicklung der Altersarmut in Deutschland veröffentlicht, die auf Analysen zur Einkommensverteilung der Daten des Soziooekonomischen Panels (SOEP) beruhen. Sie zeigen, so das DIW, dass für ältere Menschen das generelle Armutsrisiko in den vergangenen zehn Jahren etwa gleich geblieben ist, obwohl das Armutsrisiko für die Gesamtbevölkerung anstieg.

Zu berücksichtigen seien jedoch einige weitere Entwicklungen. So sinken seit dem Jahr 2000 die von der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlten individuellen Beträge für männliche Neurentner. Wer 2011 in Rente ging, erhielt im Durchschnitt sieben Prozent weniger Rente als jemand, der noch vor zehn Jahren in den Ruhestand wechselte. Außerdem verwies das DIW auf die gestiegene Anzahl von Menschen, die im Alter staatliche Hilfe beziehen.

Die Autoren der Analyse wollten sich allerdings nicht festlegen lassen, ob das Anwachsen der Zahl von Grundsicherungsempfängern im Alter tatsächlich ein Trend ist oder ob lediglich die Armutsdunkelziffer der älteren Menschen abgebaut wurde. Sie rieten jedoch dazu, die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten.

Die DIW-Untersuchung machte allerdings bereits vor einem Jahr auch auf einen Umstand aufmerksam, der in der jetzigen, vom BMAS ausgelösten Diskussion nur wenig beachtet wird: Die Auswirkungen sinkender GRV-Zahlbeträge werden durch einen gegenläufigen Trend abgefedert. Immer mehr alte Menschen leben in Paarhaushalten. Dadurch können sie individuelle Einkommensdefizite besser ausgleichen, da ein haushaltsinterner Umverteilungsprozess wirkt, bei dem fixe Kosten auf zwei Personen verteilt werden können. Auf diese Tatsache machte auch die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam, die auf die Berechnungen des BMAS mit einer Stellungnahme reagierte. Eine niedrige gesetzliche Rente sei nicht gleichzeitig mit Armut im Alter gleichzusetzen. Das war übrigens bislang auch die Position der Bundesregierung, wie zum Beispiel im Alterssicherungsbericht von 2008 zu lesen ist.

Nach Auffassung der Gesetzlichen Rentenversicherung muss Armut stets im Haushaltskontext betrachtet werden. Der Zusammenhang zwischen Rentenniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung und Altersarmut sei deshalb weitaus komplexer als die überschlägige Betrachtung von Rentenzahlbeträgen auf Individualebene nahelegt.

Die Hälfte der Beispiele, die das BMAS vorgerechnet hat, beziehen sich zudem auf Fallgestaltungen, in denen Beschäftigte 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, keine Erwerbsunterbrechungen und keine Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten aufweisen. Bei einer Regelaltersgrenze von mehr als 65 Jahren bleiben damit aber mindestens zehn Jahre Erwerbsbiographie unberücksichtigt. In diesen Fällen könne es sich allenfalls um Personen handeln, so die Gesetzliche Rentenversicherung in ihrer Stellungnahme, die in den verbleibenden Jahren im erwerbsfähigen Alter arbeitslos waren oder einer selbstständigen Erwerbsarbeit nachgingen. Wenn das unterstellt wird, so sollte nach Ansicht der Rentenversicherung eine bessere rentenrechtliche Absicherung dieser Tatbestände in Angriff genommen werden.

Die vordergründige Diskussion um Erwerbspersonen mit 35 Beschäftigungsjahren wurde auch von anderer Seite kritisiert, ebenso die Annahme, dass die Versicherten neben der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Vorsorge betreiben. Letzteres würde dann nach den Vorstellungen des Arbeitsministeriums den Zugang zur geplanten Zuschussrente verhindern.

Derzeit sind vor allem alleinstehende Personen im Rentenalter häufiger von Einkommensarmut bedroht als die Gesamtbevölkerung. Darunter befinden sich nach den Erhebungen des DIW überdurchschnittlich viele Frauen. Da zwei Drittel der ausschließlich geringfügig Beschäftigten Frauen sind, könnte sich dieser Zustand auch in der Zukunft zementieren. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln wendet in diesem Zusammenhang allerdings ein, dass nur 19 Prozent der geringfügig beschäftigten Frauen alleinstehend oder alleinerziehend sind. Die große Mehrheit lebe in Paarhaushalten und könne damit später auch die Alterseinkünfte der Partner für den Lebensunterhalt heranziehen.

Die DIW-Untersuchung lieferte auch Zahlen zur Ergänzung durch private Vorsorge im Alter. Allerdings war bis zum Zeitpunkt der Erhebung die Dauer für den verstärkten Aufbau ergänzender Leistungen offenkundig noch zu kurz. Außerdem fallen sie in der Bevölkerung ungleichmäßig verteilt an. So stieg der Anteil der privaten Rentenzahlungen im obersten Einkommensquartil seit dem Jahr 2000 nach den Berechnungen des DIW von sieben auf zehn Prozent, während er im untersten Quartil bis 2011 bei unter drei Prozent stagnierte.

Auch die Gesetzliche Rentenversicherung hat in ihrer Replik auf die drohende Altersarmut von langjährig gesetzlich Versicherten auf die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge verwiesen und bedient sich dabei der Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht 2011 der Bundesregierung. Danach sinkt das Rentenniveau (vor Steuern) zwar im Zeitraum von 2008 bis 2025 von 50,5 auf 46,2 Prozent, das Versorgungsniveau (vor Steuern) einschließlich der Riester-Rente steige aber auf 61,3 Prozent. Vorausgesetzt natürlich, dass die Versicherten auch tatsächlich Eigenvorsorge betreiben.

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Quelle:
DIA-Presseinformation vom 6. September 2012
Herausgeber: Deutsches Institut für Altersvorsorge
Charlottenstraße 68, 10117 Berlin
Tel: 030 - 201 88 583
E-Mail: info@dia-vorsorge.de
www.dia-vorsorge.de,


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2012