Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

RENTE/515: Sozialverband legt Konzept einer Mindestsicherung gegen Altersarmut vor (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 7. August 2009

SoVD legt Konzept einer Mindestsicherung gegen Altersarmut vor


SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der SoVD hat ein Konzept für eine Mindestsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt, das Altersarmut wirksam bekämpft. Das Konzept ist ein entscheidender Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut für Niedriglohnbeschäftigte, Langzeitarbeitslose und Erwerbsminderungsrentner. Darüber hinaus stellt es sicher, dass Rentnerinnen und Rentner, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ein Alterseinkommen über dem Grundsicherungsniveau erhalten.

Das SoVD-Konzept verbindet eine Mindestsicherung in der Rentenversicherung mit einem gestaffelten Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung. Dieses Zusammenspiel schützt die drei Risikogruppen, die besonders von Altersarmut betroffen sind: Niedriglohnbeschäftigte, Langzeitarbeitslose und Erwerbsminderungsrentner. Mit dem Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung wird außerdem eine Gerechtigkeitslücke für alle gesetzlich Rentenversicherten geschlossen.

Um Niedriglohnbeschäftigte besser vor Altersarmut zu schützen, fordert der SoVD zwei aufeinander aufbauende Instrumente: die Einführung eines bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohns und eine befristete Verlängerung der so genannten Rente nach Mindesteinkommen für Zeiten vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Für Langzeitarbeitslose sieht das SoVD-Konzept einen deutlich höheren Beitrag zur Rentenversicherung vor. Derzeit erwirbt ein Hartz IV-Empfänger für ein Jahr Arbeitslosengeld II-Bezug einen monatlichen Rentenanspruch von 2,17 Euro. Der SoVD fordert eine Anhebung des Rentenversicherungsbeitrags auf 250 Euro monatlich. Nur so kann eine armutsfeste Rente für Langzeitarbeitslose erreicht werden.

Damit Erwerbsminderungsrentner besser vor Altersarmut geschützt werden, fordert der SoVD die Abschaffung der ungerechtfertigten Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent. Eine weitere Verbesserung ergibt sich auch für Erwerbsminderungsrentner durch den Freibetrag für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung.

Das SoVD-Konzept finden Sie auf der Internetseite www.sovd.de

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 49 / 2009, 7. August 2009
Sekretariat Presse
Sozialverband Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63, 10179 Berlin
Tel: 030 / 72 62 22 123
Fax: 030 / 72 62 22 328
E-Mail: redaktion@sovd.de
Internet: www.sovd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2009