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REDE/042: Ilse Aigner zum Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz, 5.3.2010 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Rede der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, zum Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 5. März 2010 in Berlin


Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!

Dieser Gesetzentwurf steht für Verantwortung, Verlässlichkeit und Stabilisierung. Das Sozialstaatsprinzip ist ein Kernstück unseres Gemeinwesens.

Wir stehen zu unserer Verantwortung. In schwierigen Zeiten greifen wir der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Landwirtschaft unter die Arme.

Verlässlichkeit heißt, dass erarbeitetes Vermögen für die private Altersvorsorge zu schützen ist, gerade wenn man für längere Zeit arbeitslos wird. Die Verdreifachung des Schonvermögens ist ein klares Signal und Teil eines "Schutzschirms für Arbeitnehmer". So wird der Vermögensschutz für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, deutlich verbessert; denn Eigenvorsorge muss sich lohnen.

Wir greifen mit diesem Gesetzentwurf aber nicht nur unter die Arme, sondern zeigen damit auch, dass auf diese Bundesregierung in schwierigen Zeiten Verlass ist, natürlich auch auf die sie tragenden Fraktionen. Das wird auch an dem Sonderprogramm für die Landwirtschaft deutlich, das Teil des Gesetzentwurfs ist.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, 750 Millionen Euro in zwei Jahren: So ein Programm hat es bisher noch nicht gegeben. Damit wollen wir die Betriebe in einer schwierigen Situation stabilisieren. Wir wollen die Leistungskraft erhalten und die Zukunft sichern.

Die Bundesregierung hat sich den Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft und Landbewirtschaftung zum Ziel gesetzt. Es ist deshalb richtig und wichtig, mit dem Sonderprogramm ein stabiles Fundament für die Leistungsbranche Landwirtschaft zu sichern. Wir sprechen dabei nicht von irgendeiner Branche. Wir sprechen von der Branche, die dafür sorgt, dass wir ausreichend qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugen, die einen immer größeren Beitrag zu den erneuerbaren Energien liefert und zum Beispiel mit den Grünlandstandorten auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz liefert.

Genau deshalb haben wir das Grünlandprogramm aufgelegt. Es trägt zum Klimaschutz bei. In der schwierigen Situation haben wir hier fokussiert. Das ist ein wichtiger Teil dieses Programms.

Wir wissen aber auch, dass wir durch Effizienzsteigerung einen weiteren Beitrag zur Senkung der Emissionen leisten müssen. Auch das ist ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz.

Bei der Erarbeitung dieses Programms mussten wir drei wesentliche Leitplanken einhalten.

Das sind zum einen die EU-rechtlichen Vorgaben, etwa beim Beihilferecht;

zum anderen mussten wir versuchen, die Mittel so schnell wie möglich den betroffenen Bäuerinnen und Bauern zukommen zu lassen.

Zudem mussten wir den bürokratischen Aufwand in Zusammenarbeit mit den Ländern möglichst gering halten. Das war ein schwieriges Unterfangen, aber wir haben es geschafft.

Unser Sonderprogramm ist ein optimiertes Maßnahmenbündel für kurzfristige und gezielte Hilfen. Neben der Grünlandprämie, die wir von unserer Seite auf die Beine gestellt haben, haben wir noch zusätzliche Mittel der EU ausgehandelt und akquiriert, um neben der Kuhprämie für Milcherzeuger den Gründlandregionen zusätzliches Geld zukommen zu lassen.

Das ist aber nur ein Teil. Wir haben noch wesentliche andere Maßnahmen mit unserem Sonderprogramm auf den Weg gebracht, zum Beispiel ein Programm zur Stabilisierung der Liquiditätshilfen. Diese Hilfen werden sehr gut angenommen. Wir haben hier einen sehr starken Mittelabfluss. Das stabilisiert die Betriebe in einer schwierigen Situation. Sie können sich mit finanziellen Mitteln versorgen, um die schwierige Situation zu überbrücken.

Nicht vergessen möchte ich in diesem Zusammenhang die Aufstockung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Auch hier haben wir einen Schwerpunkt gesetzt, mit dem die Betriebe durch Soforthilfen liquide bleiben. Glauben Sie mir, das war ein richtiger Schritt. Die Betriebe merken es gerade jetzt bei den Beitragserhebungen, dass ihnen das Geld direkt, schnell und effektiv zugutekommt.

Die Soforthilfen des Sonderprogramms sind das eine. Wir müssen aber auch mittel- und langfristig für vernünftige Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft sorgen. Wir müssen sie auf die Zeit nach 2013, nach der jetzigen Finanzierungsperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, einstellen. Das ist ein wichtiger Meilenstein.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass Deutschland wie kaum ein anderes Land in der Europäischen Union den Reformprozess der Europäischen Union vorangetrieben hat. Wir beginnen 2010 mit einer Umstellung auf eine einheitliche Flächenprämie. Es wird bis 2013 keine gekoppelten Prämien, also auch keine Produktionsanreize mehr geben, sondern es wird für eine hervorragende Bewirtschaftung der Fläche unter Einhaltung von Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzstandards gezahlt. Das ist das Ziel, und das werden wir bereits 2013 erreichen.

Um die nächstfolgenden Schritte vorzubereiten, werden wir auf der europäischen Ebene in Verhandlungen eintreten. Es war daher wichtig, die jetzige Situation zu stabilisieren, damit die Betriebe, die gut aufgestellt sind, auch in Zukunft weiter wirtschaften können.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Verantwortung, Verlässlichkeit und Stabilisierung habe ich anfangs genannt. Das ist das Credo der christlich-liberalen Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Auf uns ist Verlass, wir halten das ein, was wir im Koalitionsvertrag ausgehandelt haben. Darauf können sich die Menschen verlassen.


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Quelle:
Bulletin Nr. 23-1 vom 05.03.2010
Rede der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Ilse Aigner, zum Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz
vor dem Deutschen Bundestag am 5. März 2010 in Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2010