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ORGANISATION/202: Hartz IV - Bundesregierung muß Schonvermögen wirksamer schützen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 7. März 2010

Hartz IV: Bundesregierung muss Schonvermögen wirksamer schützen


Zum am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die im Gesetz vorgesehene Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV-Bezieher ist durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Ein wirksames Mittel gegen die Gefahr der durch Hartz IV verursachten Altersarmut ist die neue Regelung allerdings nicht, denn sie gilt nur für diejenigen, die eine Zusatzvorsorge fürs Alter abgeschlossen haben. Die meisten Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, können sich diese Formen der privaten Altersvorsorge schlichtweg nicht leisten. Die Anhebung betrifft voraussichtlich weniger als ein Prozent der Langzeitarbeitslosen. Von einem wirklich verbesserten Schutz der Altersvorsorge für die allermeisten Hartz IV-Bezieher kann daher keine Rede sein.

Altersarmut kann nur durch die gesetzliche Rentenversicherung verhindert werden, deshalb muss die Bundesregierung höhere Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose beschließen. Ein Jahr Hartz IV-Bezug bringt gerade einmal einen Rentenanspruch von 2,09 Euro. Das ist vorprogrammierte Altersarmut.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


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Quelle:
Pressemitteilung 7. März 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2010