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MEDIEN/068: Frauen und Kinder vor Gewalt schützen - Sozialverband SoVD informiert im TV-Beitrag (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 25. November 2013

Frauen und Kinder vor Gewalt schützen - Sozialverband SoVD informiert und stellt Forderungen an die Politik



Vom Partner geschlagen und bedroht - was ist zu tun, wo gibt es Hilfe? Mit dem TV-Beitrag "Gegen Gewalt - Zufluchtsort Frauenhaus" informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) über die Hintergründe und die Notwendigkeit, den weiblichen Opfern von Gewalt und ihren Kindern besser zu helfen. "Die Zeit drängt", sagt SoVD-Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen. Sie befürchtet eine hohe Dunkelziffer der Gewalttaten. Aus ihrer Sicht sind deshalb grundlegende Weichenstellungen nötig, um die betroffenen Frauen und Kinder rasch und unkompliziert zu schützen. "Frauenhäuser unbürokratisch und bundeseinheitlich sicher zu finanzieren, diese Voraussetzung muss höchste Priorität haben", sagt Schliepack. Als vordringlich bezeichnet sie zudem bessere Hilfsangebote für Frauen mit Behinderungen. "Um Frauenhäuser barrierärmer gestalten, ist vor allem mehr Planungssicherheit erforderlich. Nur neun Prozent der Frauenhäuser sind rollstuhlgerecht." Zu wenige Plätze und eine verworrene Finanzierung erschweren bisher die Flucht in gesicherte Schutzräume. Und das hat oft tragische Folgen", so die SoVD-Frauensprecherin. Nach Schätzungen des SoVD benötigen deutschlandweit jährlich bis zu 40.000 Gewaltopfer Hilfe. Rund 20.000 Frauen und eine unbekannte Zahl von Kindern werden abgewiesen. "Die Politik muss ihre Hausauf gaben machen, wenn sich die Situation spürbar verbessern soll. Dabei sind Bund, Länder und Gemeinden gefragt", fordert Schliepack.


Der SoVD TV-Beitrag Gegen Gewalt - Zufluchtsort Frauenhaus ist hier abrufbar:
http://www.youtube.com/watch?v=0yQF5DcQcY4&feature=c4-overview&list=UUBgeByFhcr07LddM1hxkayQ

Informationen zum Thema finden Sie hier:
www.sovd.de
www.autonome-frauenhaeuser-zif.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr.: 48 / 2013, 25. November 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2013