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LEISTUNGEN/616: Kindergeld für EU-Bürger/-innen (Paritätischer Wohlfahrtsverband)


Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Pressemeldung vom 9. August 2018

Kindergeld für EU-Bürger/-innen


Zu der Debatte um Kindergeldzahlungen an EU-Bürger/-innen erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

"Die derzeitige Regelung für Kindergeldzahlungen an im Ausland wohnende Kinder ist völlig korrekt und fair. Im Regelfall geht es um die Kinder von Eltern, die hier in Deutschland erwerbstätig sind - und zwar nicht nur scheinbar. Sie zahlen ihre Steuern nach deutschem Recht und deutschen Steuersätzen. Damit haben sie auch ein Anrecht auf entsprechende bundesdeutsche Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld. Es sind darüber hinaus Menschen, die wir hier entweder als Fachkräfte brauchen oder die häufig in sehr schlechten Arbeitsverhältnissen ausgebeutet werden. Es sind jedoch auf keinen Fall Menschen, die ihre Kinder ohne Not und gerne zu Haus zurücklassen. Davon zu unterscheiden ist die vom Duisburger Oberbürgermeister angesprochene Problematik von Schleppern, die osteuropäische Menschen scheinbeschäftigen und in Schrottimmobilien unterbringen, um sie letztlich in schlimmster Weise auszubeuten. Das sind mafiöse Strukturen, die aufgebrochen werden müssen. Wenn unserer Politik dazu nichts besseres einfallen sollte als die Kürzung des Kindergeldes ist das mehr als armselig."

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Quelle:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin
Telefon +49(0)30|24636-0, Telefax +49(0)30|24636-110
Internet: www.paritaet.org, www.der-paritaetische.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2018

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