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LEISTUNGEN/578: Reform der Hartz-Gesetzgebung greift zu kurz (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 23. Juni 2016

Reform der Hartz-Gesetzgebung greift zu kurz

Rechtsvereinfachung greift trotz positiver Ansätze zu kurz


Berlin, 23. Juni 2016. "Trotz zweijähriger Beratung ist es nicht gelungen, eine Reform der Sanktionen in Angriff zu nehmen", kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen [23.06.2016] Verabschiedung der Rechtsvereinfachung im Bundestag. Bei Hilfebeziehern bis 25 Jahren können nach zwei Sanktionsandrohungen alle Hilfen gestrichen werden. "Bei jungen Erwachsenen wird damit der Verlust der Wohnung billigend in Kauf genommen, wenn weiterhin die Unterkunftsleistungen gestrichen werden können", so Neher. So bestehe die Gefahr, dass sich Jugendliche aus dem Hilfesystem verabschieden und von wirksamen Hilfen nicht mehr erreicht werden können. Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem, dieses Sondersanktionsrecht abzuschaffen. Dies war jedoch innerhalb der Bundesregierung stark umstritten.

Das Gesetz enthält aber auch eine Reihe von positiven Regelungen. Langzeitarbeitslose erhalten nun leichter sozialpädagogische Beratung, wenn sie durch öffentlich geförderte Beschäftigung beschäftigt werden. Auch die längere Förderungsdauer in Arbeitsgelegenheiten von drei statt bisher zwei Jahren bietet Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, bessere Integration durch Teilhabe am Arbeitsleben. Positiv sei zudem, dass zukünftig Kinder von Flüchtlingen auch dann durch das Schulstarterpaket gefördert werden, wenn sie während des laufenden Schuljahres eingeschult werden.

Gut ist, dass die Pläne zur Verschärfung der Zwangsverrentung nun doch nicht in der Reform umgesetzt werden. Ältere Langzeitarbeitslose, die nicht bereit sind, frühzeitig in Rente zu gehen, werden weiterhin nicht sanktioniert, wenn sie die dafür erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Juni 2016
Deutscher Caritasverband e.V.
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Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
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Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2016

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