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LEISTUNGEN/428: Was tut der Staat für unsere Kinder? (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 26. Januar 2009

Was tut der Staat für unsere Kinder?


Bereits bevor ein Karlsruher Urteil gesprochen ist, lässt sich diese Frage auf eindeutige Weise beantworten: Nein, der Staat tut nicht zu wenig für Kinder und Familien, im Gegenteil: Familienförderung ist ein wesentlicher Bestandteil der vorausschauenden, verantwortungsvollen Finanzpolitik der Bundesregierung.

Maßnahmen zur Unterstützung von Familien

Zu den bereits existierenden Maßnahmen und steuerlichen Erleichterungen zur Förderung von Familien wurden mit dem Konjunkturpaket 2, das jüngst beschlossen wurde, noch entscheidende Punkte hinzugefügt:

Das gilt zum Beispiel für den Kinderregelsatz der Hartz-IV-Gesetzgebung von bisher 60 Prozent, den das Hessische Sozialgericht als nicht verfassungsgemäß einstuft: Die Regelsätze für 6 bis 13-jährige Kinder von Hartz-IV-Empfängern werden ab dem 1. Juli 2009 auf 70 Prozent erhöht.

Um Familien in Krisenzeiten zu stärken, wird es außerdem den so genannten Kinderbonus geben: Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro. Kindergeldempfänger erhalten es automatisch von der Familienkasse.

Zu den wichtigsten steuerlichen Änderungen für 2009 gehören zudem folgende Punkte:

Mehr Kindergeld
Seit Januar 2009 wurde das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro im Monat erhöht. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld um 16 Euro auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich.

Erhöhung des Kinderfreibetrags
Ab 2009 steigt der Kinderfreibetrag von 3.648 Euro auf 3.864 Euro pro Kind. Insgesamt betragen dann die steuerlichen Freibeträge für Kinder 6.024 Euro pro Kind. Wie wichtig und richtig diese Anpassung des Kinderfreibetrags ist, wurde Ende 2008 im siebten Existenzminimumbericht unterstrichen, der damit die steuerpolitische Linie der Bundesregierung bestätigt.

Einführung eines Schulbedarfspakets

Für jedes Kind, dessen Eltern von Harz IV oder Sozialhilfe leben, werden künftig pro Schuljahr 100 Euro zusätzlich gezahlt. Das Geld dient dem Kauf der persönlichen Schulausstattung, zum Beispiel für Schreib- oder Rechenmaterialien. Das Schulbedarfspaket wird bis zum Abschluss der 10. Klasse gezahlt.

Bereits seit dem 1. Oktober 2008 bekommen mehr Eltern mit geringem Einkommen eine zusätzliche Unterstützung für ihre Kinder. Damit wird verhindert, dass arbeitende Eltern wegen ihrer Kinder Harz IV beziehen müssen. Zu diesem Zweck wird die Mindesteinkommensgrenze deutlich gesenkt: auf 900 Euro für Paare bzw. 600 Euro für Alleinerziehende. Für die Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden statt wie bisher 70 Prozent nur noch 50 Prozent angerechnet.

Die bessere Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen sorgt zudem dafür, dass Familien, die Unterstützung brauchen, um den Alltag besser bewältigen zu können, dieses leichter tun können als zuvor.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 26.01.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2009