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INTERNATIONAL/120: Malawi - Kein Gesetz gegen Menschenhandel, Kinder ungeschützt (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 22. Oktober 2012

Malawi: Kein Gesetz gegen Menschenhandel - Kinder ungeschützt

von Charity Chimungu Phiri


Malawi ist eines der ärmsten Länder der Welt - Bild: © Claire Ngozo/IPS

Malawi ist eines der ärmsten Länder der Welt
Bild: © Claire Ngozo/IPS

Blantyre, 22. Oktober (IPS) - Der 14-jährige Patrick Martin und sein ein Jahr älterer Bruder Mayeso sind sicher zu ihrer Mutter und den übrigen Geschwistern im Süden Malawis zurückgekommen. Gemeinsam mit zwölf anderen Jugendlichen wurden die beiden Teenager aus der Gewalt von Menschenhändlern befreit.

In jeder Pflanzsaison werden Menschen aus dem südmalawischen Distrikt Phalombe in das Nachbarland Mosambik gebracht, wo sie so viel Geld verdienen sollen, dass sich ihre Familien ein Fahrrad kaufen können. In Malawi, wo 65 Prozent der 16 Millionen Einwohner in Armut leben, gilt ein Drahtesel als Luxusgegenstand.

Statistiken der Regierung von Malawi belegen zudem, dass mindestens 1,4 Millionen Kinder im Land arbeiten. 20 Prozent von ihnen werden im In- und Ausland in die Sexindustrie gezwungen oder illegal adoptiert.

Aus den Händen von Menschenhändlern befreit zu werden, bedeutet nicht, dass die Zukunft von Patrick und Mayeso sicher ist. Denn die Täter werden nach malawischem Recht nur milde bestraft. Das gilt auch für den Vater der beiden Jungen, der das Geschäft eingefädelt hatte. Somit ist es durchaus wahrscheinlich, dass James Martin seine Kinder erneut zum Arbeiten zwingen wird.

Der 31-jährige James Martin wird nach 18 Monaten Haft aus dem Mulanje-Gefängnis freikommen. Gemeinsam mit drei anderen Männern war er angeklagt worden, Minderjährige unter 18 Jahren zum Arbeiten zu zwingen. Sie wurden für den Verstoß gegen das Beschäftigungsgesetz, nicht wegen Kinderhandel belangt. Im Dezember 2011 in Kraft getretenen Kinderschutzgesetz kommt zwar eine Klausel gegen Kinderhandel vor, doch wird sie nicht eingehalten. Sie besagt, dass Personen, die mit Kindern unter 16 Jahren handeln, lebenslang hinter Gittern sollen.

Maxwell Matewere von der Kinderschutzorganisation 'Eye oft he Child' kritisiert, dass die Gesetze in Malawi ein effizientes Vorgehen von Organisationen und der Polizei gegen den Kinderhandel erschwerten. "Das Problem besteht darin, dass die Richter das Kinderschutzgesetz nicht anwenden, weil dies nicht zwingend vorgeschrieben ist." So wurde beispielsweise ein Mann aus Sambia, der Kindern aus Zentralmalawi an Maisbauern in seinem Land verkauft hatte, nach Zahlung einer Geldbuße wieder freigelassen.

An dem geltenden Kinderschutzgesetz bemängelt Matewere, dass zwar der Straftatbestand Kinderhandel definiert, andererseits aber keine Mechanismen geschaffen worden seien, um die Opfer zu identifizieren und zu betreuen. Solange die Regierung nicht den politischen Willen zeige, die zugrunde liegenden Probleme Armut, Arbeitslosigkeit, Mangel an Bildung und fehlenden Nachweisen der nationalen Identität zu lösen, würden immer weiter Kinder verkauft, meint er.

Nach Angaben des stellvertretenden nationalen Polizeisprechers Kelvin Maigwa wurden zwischen Januar und August dieses Jahres 43 Fälle von Kinderhandel angezeigt. Mädchen und Jungen waren demnach gleichermaßen betroffen. "Diese Kinder werden von ihren Familien getrennt, weil sie als billige Arbeitskräfte auf Tee- und Tabakplantagen eingesetzt werden sollen. Sie erhalten dafür kaum Geld, weil sie sich nicht wehren können", berichtet er. "Die meisten Mädchen müssen als Prostituierte in Bars arbeiten oder Kneipen Kunden zuführen. Außerdem verrichten sie in den Städten Hausarbeiten oder passen auf Kinder auf."


Keine malawische Polizei an Grenzposten

Der Polizeisprecher des Distrikts Phalombe, Augustus Nkhwazi, kritisiert, dass Menschenhändler mit ihren Opfern unbehelligt nach Mosambik gelangten, weil an den Grenzen keine malawischen Polizisten stationiert seien.

Laut Herbert Bimphi, der als Abgeordneter der Demokratischen Fortschrittspartei dem parlamentarischen Sozialausschuss in Nord-Ntchisi vorsitzt, fehlt ein Gesetz gegen den Menschenhandel. Solange dies nicht der Fall sei, könnten die Menschenhändler auch weiterhin mit laxen Urteilen rechnen.

Frauen- und Kinderministerin Anita Kalinde zufolge müssen die bestehenden Gesetze zum Kinderschutz in der Bevölkerung bekannt gemacht werden. Die Regierung habe mehrere Maßnahmen eingeführt, um die Armut in Familien und damit die Gefahr zu reduzieren, dass Eltern ihre Kinder verkaufen oder zur Arbeit zwingen. So könnten arme Bauern von Agrarsubventionen profitieren. (Ende/IPS/ck/2012)


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http://www.ipsnews.net/2012/10/law-fails-to-protect-malawi-children/

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IPS-Tagesdienst vom 22. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2012