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GEWERKSCHAFT/294: Arbeitslosengeldansprüche bei Beschäftigung auf Projektdauer - Verbesserung gefordert (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 19. Oktober 2018

Arbeitslosengeldansprüche bei Beschäftigung auf Projektdauer:
ver.di fordert Verbesserung für die Betroffenen


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert eine deutliche Verbesserung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für Beschäftigte, die häufig in Kurzzeit-Projekten tätig sind, etwa in der Film- und Fernsehbranche oder im Theater-oder IT-Bereich. "Es ist höchste Zeit, die soziale Sicherung an die Realitäten in der Arbeitswelt anzupassen. Dazu gehört eine realistische Chance, bei häufiger Arbeitslosigkeit auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Die Kolleginnen und Kollegen zahlen dafür schließlich Beiträge", sagte ver.di-Vize Frank Werneke.

Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde und am Freitag im Bundesrat beraten wird, bringt nicht die von ver.di geforderten Verbesserungen. Es sieht lediglich vor, dass Arbeitnehmer/innen künftig innerhalb von 30 Monaten 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein müssen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten; diese Rahmenfrist liegt bisher bei 24 Monaten. Dagegen soll die bestehende Regelung für eine verkürzte Anwartschaft nach sechs Monaten nicht verbessert, sondern bis 2022 verlängert werden. Diese Regelung hilft den Betroffenen, hauptsächlich etwa 30.000 Film- und Fernsehschaffende, jedoch in dieser Form kaum, weil sie mit strengen Restriktionen verbunden ist. Denn es müssen in der Rahmenfrist überwiegend Beschäftigungszeiten aus Verträgen von bis zu 10 Wochen absolviert worden sein, zugleich darf ein Jahreseinkommen von derzeit 36.540 Euro nicht überschritten werden. ver.di fordert eine Anhebung der Vertragsdauer auf 14 Wochen und statt der bisherigen Verdienstgrenze die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung als Rahmen für die Erfüllung des Arbeitslosengeld-Anspruches.

An der Verlängerung der Regelung zur verkürzten Anwartschaft übt ver.di-Vize Werneke Kritik: "Anders als im Koalitionsvertrag zugesagt, würde damit die bisher wirkungslose Regelung verlängert, anstatt eine verbesserte Anschlussregelung zu schaffen. Bemerkenswert ist, dass aus verschiedenen Bundesländern in den Fachausschüssen des Bundesrates Forderungen laut werden, die über die Gesetzesvorlage der Bundesregierung hinausgehen."

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Quelle:
Presseinformation vom 19.10.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2018

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