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GEWERKSCHAFT/289: Teilhabechancengesetz - es gibt Nachbesserungsbedarf (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Juli 2018

ver.di: Das Teilhabechancengesetz zielt in die richtige Richtung - aber es gibt Nachbesserungsbedarf


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zu eröffnen und gleichzeitig gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Das Teilhabechancengesetz ziele in die richtige Richtung. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen setze es auf längerfristige Beschäftigungsverhältnisse - je nach Zielgruppe sollen bis zu 5 Jahre förderungsfähig sein. Damit das Gesetz auch erfolgreich sein könne, müssten jedoch wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehörten neben der Sozialversicherungspflicht auch die Bezahlung nach Tarif - diese beiden Prinzipien müssten für den Sozialen Arbeitsmarkt insgesamt gelten. "Wir erwarten, dass in der parlamentarischen Beratung noch entsprechende Verbesserungen auf den Weg gebracht werden", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König am Mittwoch in Berlin.

Der neue soziale Arbeitsmarkt setze auf eine grundsätzlich richtige und begrüßenswerte Zielstellung, so König weiter. Immerhin entstünden mit diesen Beschäftigungsverhältnissen wieder zusätzliche Rentenanwartschaften. Längere Arbeitsgelegenheiten der Beschäftigten böten auch mehr Möglichkeiten, vorhandene Fähigkeiten wieder zu aktivieren und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Zudem würde damit den Arbeitgebern die Chance gegeben, zukünftige dauerhafte Beschäftigung zu erproben. Dies könne letztlich eine Brücke auf den regulären Arbeitsmarkt sein.

"Es ist wichtig, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen und für sie öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu schaffen", betonte König. Damit das Förder-programm sein Ziel, Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe zu ermöglichen, tatsächlich erreichen könne, müssten vollwertige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten im Sozialen Arbeitsmarkt trotz mehrjähriger Beschäftigung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben sollen. Die vorgesehenen Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber müssten dabei auf Grundlage der Tariflöhne berechnet werden. Die bisher vorgesehene Akzeptanz von Mindestlöhnen setze einen falschen Anreiz, da damit vor allem Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor geschaffen würden.

Viele Erwerbslose hätten in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen bei der Arbeitssuche gemacht und betrachteten das neue Programm mit einer gehörigen Portion Skepsis, so König. Deshalb sei für ver.di wichtig, dass die Rahmenbedingungen klar definiert sein müssten: Die Teilnahme an dem Programm müsse auf freiwilliger Basis erfolgen, der Einsatz sollte sich adäquat an den jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten orientieren. Bei den verschiedenen Einsatzmöglichkeiten sei darauf zu achten, dass es zu keinen Verdrängungswettbewerben zu bisherigen Arbeitsplätzen komme. Insbesondere bei Einsätzen jenseits kommunaler beziehungsweise öffentlicher Auftraggeber sei es wichtig, dass bloße Mitnahmeeffekte vermieden würden. Für alle Arbeitsplätze müsse gelten, dass sie zusätzlich seien und keine anderen verdrängen. Um dies zu gewährleisten, müssten die Sozialpartner mit ihrer Expertise in die Zuweisung miteingebunden werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 18.07.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2018

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