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GEWERKSCHAFT/244: Betriebliche Altersversorgung als ergänzende Alterssicherung stärken (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. Juli 2016

Betriebliche Altersversorgung als ergänzende Alterssicherung stärken - aber nicht zulasten der Gesetzlichen Rentenversicherung und des allgemeinen Rentenniveaus


Berlin, 22.07.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt vor den Plänen der Bundesregierung, die sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung im Zuge einer Reform der betrieblichen Altersvorsorge auszuweiten. Das ginge zulasten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und des allgemeinen Rentenniveaus. ver.di plädiert dafür, die ergänzende betriebliche Altersversorgung zu stärken, dabei aber die Rahmenbedingungen der Entgeltumwandlung zu korrigieren.

Bereits heute entgehen der GRV durch die Rentenversicherungsbeitragsfreiheit der Entgeltumwandlung, die mit den Riesterreformen der betrieblichen Alterssicherung eingeführt wurde, jährlich rund 2,5 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen. Sollte die Bundesregierung Erfolg haben mit ihren Plänen zur Verbreiterung der Entgeltumwandlung, würden sich die Einnahmeausfälle rasch verdoppeln, so Eva Welskop-Deffaa, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Weil das Rentenniveau den beitragspflichtigen Entgelten folgt, hätte eine Ausweitung der beitragsfreien Entgeltumwandlung auch ein weiteres Absinken des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge.

"Die Prognosen der Deutschen Rentenversicherung, dass das Rentenniveau vorläufig relativ stabil bleibt und bis 2030 dann auf etwa 45 Prozent absinkt, sind Makulatur, sobald die beitragsfreie Entgeltumwandlung spürbar zunimmt. Der Sinkflug des Rentenniveaus würde durch eine Ausweitung der beitragsfreien Entgeltumwandlung drastisch beschleunigt. Im Jahr 2030 würde dann die gesetzliche Untergrenze des Rentenniveaus von 43 Prozent mit Sicherheit unterschritten", sagte Welskop-Deffaa.

Sie führte weiter aus: "Wer die betriebliche Altersversorgung als ergänzende Form der Alterssicherung stärken will, muss die Rentenversicherungsbeitragsfreiheit der Entgeltumwandlung beenden. So hat es der ver.di-Bundeskongress im September 2015 noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Statt einer betrieblichen Alterssicherung, die durch die beitragsfreie Entgeltumwandlung die gesetzliche Rentenversicherung kannibalisiert, brauchen wir eine ergänzende betriebliche Alterssicherung, die zusätzlich zu einer leistungsfähigen gesetzlichen Rente ein gutes Leben im Alter ermöglicht", betonte die Diplom-Volkswirtin.

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Quelle:
Presseinformation vom 22.07.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2016

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