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GEWERKSCHAFT/237: Mutterschutz-Reform - Nachbesserungen erforderlich (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Mai 2016

Mutterschutz-Reform: Nachbesserungen erforderlich - Arbeitsschutz für werdende Mütter diskriminierungsfrei gestalten


Berlin, 04.05.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zur Reform des Mutterschutzes: "Wir sind froh, dass mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun einige der großen Reformbaustellen angepackt werden", betonte Eva M. Welskop-Deffaa, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Arbeitsschutz und Sozialpolitik, in Berlin. Am heutigen Mittwoch (4. Mai 2016) hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen.

Positiv bewerte ver.di vor allem die Anpassung des Anwendungsbereichs. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will auch arbeitnehmerähnliche Selbstständige einbeziehen. "Damit passt sich das Mutterschutzgesetz in einem wichtigen Punkt den Arbeitswirklichkeiten an", so Welskop-Deffaa. "Es macht für das Ungeborene keinen Unterschied, ob seine Mutter als Arbeitnehmerin oder als Selbstständige beruflich gefährlichen Stoffen ausgesetzt ist."

Da immer mehr Tätigkeiten ausgelagert würden, gebe es auch immer mehr Frauen, die als Selbstständige auf Basis von Honorar- oder Werkverträgen Arbeiten erledigen müssten, die früher in abhängiger Beschäftigung erbracht wurden. ver.di fordert: Es müssen alle erwerbstätigen Frauen in das Mutterschutzgesetz einbezogen werden, nicht nur die arbeitnehmerähnlich Selbstständigen.

Der Gesetzentwurf siedelt den Mutterschutz programmatisch im Arbeitsschutzrecht an. Indem in Paragraph 1 unmissverständlich klargestellt wird, dass Regelungen der anderen Arbeitsschutzgesetze durch das Mutterschutzgesetz unberührt bleiben, werde eine wichtige Forderung von ver.di erfüllt, so Welskop-Deffaa.

Unverzichtbar bleibt aus ver.di-Sicht eine Überarbeitung der Vorschriften zum ärztlichen Beschäftigungsverbot in Paragraph 15 des Gesetzentwurfs. Die tatsächlichen Probleme in der Anwendung des individuellen Beschäftigungsverbots würden mit dem Entwurf in keiner Weise gelöst. Die behandelnde Gynäkologin benötige Auskunftsrechte zur Gefährdungsbeurteilung und es müsse gesetzlich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt gestärkt werden, hatte ver.di bereits in der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf gefordert. Ähnliche Erfordernisse werden durch die Neuregelung zu den Verboten der Mehr- und Nachtarbeit virulent. "Wenn die niedergelassenen Gynäkologen beurteilen sollen, ob "nichts gegen die Beschäftigung spricht", müssen sie die Arbeitsbedingungen beurteilen", so Welskop-Deffaa - das sei aber nur mit Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung oder in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt möglich.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.05.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2016

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