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ARBEIT/400: ELENA - Bundesarbeitsministerin will Katalog zu erfassender Daten prüfen (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 5. Januar 2010

Von der Leyen: "Elena entlastet Arbeitnehmer"

Bundesarbeitsministerin will Katalog zu erfassender Daten prüfen


"Heute müssen in 60 Millionen Fällen pro Jahr Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber um schriftliche Bescheinigungen bitten, um diese dann zu den Ämtern zu tragen. Dort müssen die Daten erneut eingegeben werden, damit Anträge der Arbeitnehmer auf staatliche Sozialleistungen bearbeitet werden können. Nicht selten hakt es, weil Arbeitgeber sich Zeit lassen oder nach einer Pleite nicht mehr da sind. Mit Hilfe von ELENA kann im besten Fall der Leistungsbescheid schon mit der Antragsstellung erstellt und ausgegeben werden. Deswegen bedeutet Elena eine große Entlastung für viele Millionen Arbeitnehmer. Ich nehme die Kritik an der Datenerfassung ernst. Das Verfahren wird an drei Punkten geändert: Streikzeiten müssen nicht als solche erfasst werden, das wurde bereits im Verfahren berücksichtigt. Darüber hinaus soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, auf seiner nächsten Sitzung im Januar noch einmal alle zu erhebenden Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüfen. Ich bin der Meinung, dass nur das absolute Minimum, nur die wirklich unerlässlichen Daten, erhoben werden sollen. Als dritten Schritt werde ich vorschlagen, dass Arbeitnehmervertretern noch in diesem Jahr ein im SGB IV gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht eingeräumt wird, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird. Das schafft Transparenz und Vertrauen, die wir für diesen dringend notwendigen Schritt hin zu einer modernen zukunftsfähigen Verwaltung brauchen", sagt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen.


Was ist ELENA?

Der Name ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Sinn und Zweck des ELENA-Verfahrens ist es, die heute schon in Papierform notwendigen Bescheinigungen der Arbeitgeber für die Beantragung von Sozialleistungen durch elektronische Meldungen zu ersetzen. In einer Pilotphase ab 2010 werden zunächst nur Daten elektronisch erhoben und eingepflegt. Ab 2012 sollen insgesamt fünf Bescheinigungen, die für die Beantragung von drei Sozialleistungen - Elterngeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld I - erforderlich sind, elektronisch ersetzt werden. Diese machen rund 80 Prozent aller Bescheinigungen aus. Eine zügige Ausweitung auf weitere Bescheinigungen ist vorgesehen.

Wer stellt sicher, dass die Daten nicht in falsche Hände geraten können?

Die Daten werden zweimal verschlüsselt bzw. kryptisiert - bei der Übertragung durch den Arbeitgeber und bei der Speicherung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte allein verwaltet den Hauptschlüssel für die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Beim Abruf gilt das sogenannte "Doppelschlüsselprinzip"; er ist also nur im Zusammenwirken zwischen Antragsteller und Mitarbeiter in der Behörde möglich, der den jeweiligen Antrag bearbeitet. Dabei muss sowohl der Antragsteller als auch der Mitarbeiter in der Behörde seine persönliche elektronische Signaturkarte einsetzen. Fehlt eine dieser Karten, ist ein Abruf nicht möglich. Sogar Behördenmitarbeiter haben ohne Mitwirken des Antragsstellers keinen Zugriff auf die Daten. Bei der zentralen Datenspeicherung ist ein weiterer Schutz eingebaut: Auch in der Zentralen Speicherstelle (ZSS) liegen die Daten nur verschlüsselt und pseudonymisiert vor. Sie sind dort beispielsweise nicht unter einem Namen oder einer Versicherungs- bzw. Verfahrensnummer auffindbar. Das ELENA-Verfahren erfüllt damit höchste Datensicherheitsstandards.

Wie trägt ELENA zum Bürokratieabbau bei?

Sinn und Zweck des ELENA-Verfahrens ist es, die heute in Papierform notwendigen Bescheinigungen durch elektronische Meldungen zu ersetzen. Der Vorteil des ELENA-Verfahrens ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden einzelnen Bescheinigungen nun nicht mehr in Papierform erstellen muss - die elektronische Übermittlung der monatlichen Daten reicht aus. Hierdurch sparen Arbeitgeber beträchtliche Kosten; Bürokratie wird verringert. Die rein finanziellen Nettoeinsparungen allein auf Arbeitgeberseite werden schätzungsweise 85 Millionen Euro pro Jahr betragen. Darüber hinaus entlastet ELENA die Beschäftigten und die Leistungsbehörden in vielerlei Hinsicht bei der Beantragung, Prüfung, Berechnung und Gewährung von Sozialleistungen.

ELENA - die Geschichte

Beginn als JoB Card 2002/2003: Die rot-grüne Bundesregierung startete das Vorhaben in Modellversuchen als Job-Card I und Job-Card II. Nach der Grundsatzentscheidung des Bundeskabinetts Ende 2007, ELENA umzusetzen, wurde das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2009 abgeschlossen. Das Gesetz, das unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeitet wurde, trat zum 1. April 2009 in Kraft. Fast alle Fragen, die derzeit kontrovers diskutiert werden, wurden während des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich im Bundestag, im parlamentarischen Verfahren und auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte war von Anfang an in das Verfahren einbezogen und hatte seine Zustimmung nicht in Frage gestellt.

Der Datensatz

Der Datensatz umfasst die vom Arbeitgeber an die Speicherstelle zu meldenden Angaben. Diese stammen aus vorhandenen Daten wie etwa der Entgeltabrechnung der Arbeitgeber und dienen auch heute schon der Prüfung und Berechnung von Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld. Die Daten werden auch nur so lange gespeichert, wie sie für eine Antragstellung- und -bearbeitung der Sozialleistungen gebraucht werden. Danach, spätestens aber nach fünf Jahren werden sie wieder gelöscht. Art, Umfang und alle Angaben des Datensatzes wurden gemeinsam von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung, den Vertretern des Städtetages, des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages, der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit sowie beratend der Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegt und nach Abstimmung mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium vom BMAS genehmigt.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 2 vom 5. Januar 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2010