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BERICHT/315: Politische Gefangenschaft - was übrig bleibt ... (SB)


Mit dem neuen § 129b können internationale Kontakte und politische Debatten mit ausländischen Vereinigungen zumindest zum strafrechtlichen Risiko geraten, möglicherweise sogar ins Gefängnis führen. (...)
Da mit § 129b das gesamte Arsenal strafprozessualer, präventiv-polizeilicher und nachrichtendienstlicher Sonderermittlungsbefugnisse von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten aktiviert werden kann, könnte sich die neue Strafnorm ebenfalls zu einem Ausforschungsparagrafen entwickeln. (...) Auch ein Terrorismusverdacht nach § 129b ermöglicht nun Untersuchungshaft ohne Haftgrund, also ohne Vorliegen einer Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr, sowie letztlich auch die Ausweisung und Abschiebung eines betroffenen Ausländers an ein Regime, das von der inkriminierten Vereinigung bekämpft wird.

Rudolf Gössner: Terrorist oder Freiheitskämpfer? Nachrüstung im Antiterrorsystem: Wie das Politische Strafrecht auf die Spitze getrieben wird [1]


Was Gefängniszellen von Gräbern unterscheidet, einen Lebenden von einem Toten, ist der Aufschrei der Verzweiflung und das quälende Wissen, daß auch der nächste Tag die trübsinnige Tortur ewig gleicher Abläufe mit sich bringen wird, daß selbst das hellste Tageslicht, das durch schmale Gitterfenster auf den nackten Boden der Zelle fällt und aufschimmert wie ein Zerrbild unerreichbaren Lebens, das Dunkel der Nächte, darin die Gefangenen Stunde um Stunde, Tag um Tag, Woche für Woche hausen, wo selbst die Zeit sich zu einem Wärter ohne Antlitz wandelt, nicht vertreiben kann.

In diesem Geviert kalter unnahbarer Wände muß jede Lebenshoffnung schwinden. Von der verlorenen Freiheit bleiben nur mehr die schweren Schritte der Gefängnisbeamten jenseits der schmiedeeisernen Tür, die die Blicke, die auf sie treffen, grausam und unpersönlich zurückwirft. Nur manchmal vernimmt der zum Insassen gemachte Mensch wie von Ferne und durch Berge von Zement und Ziegelsteinen getrennt das feine ätherische Rauschen des Windes, den Himmel aber bekommt er nicht zu Gesicht. Während das Schweigen ringsherum an den Nerven zerrt und noch den härtesten Panzer des Gemüts zersprengt, ringt der in seiner Einsamkeit Eingekerkerte mit dem verstörenden Schatten des Wahnsinns, der seine Gedanken umschleicht wie ein hungriger Tiger auf der Fährte eines Beutetieres.


Politische Repression in der Türkei ...

Faruk Ereren hat die strenge peinigende Haft unter den Bedingungen äußerster Isolation und der entwürdigenden Mißachtung jedweden Persönlichkeitsrechts sechs Jahre und zehn Monate lang in einem deutschen Gefängnis erleiden müssen. Er lernte dabei, daß das juristische Instrument der "weißen Folter" nur ein Ziel kennt - einen Menschen bis ins Innerste zu zermürben und auf die niedrigste Stufe des Vegetierens hinunterzustürzen, zu einem Nichts zu machen in der sterilen Leere und Lethargie einer Gefängnisroutine ohne menschliche Kontakte und Kommunikation. Isolation läßt namenlose und ohnmächtige Unterwerfung an die Stelle humanistischer Werte und humanitärer Rechtsansprüche treten. Die Frage des Menschen wird auf eine Weise beantwortet, die seine zivilisatorische Höherstellung rückstandslos auf ihre Flüchtigkeit und Nichtigkeit eindampft. Zu wissen, daß diese Maßnahmen dazu dienen, jegliche revolutionäre Überzeugung zu brechen und den Willen gefügig zu machen, ist als ultimative Kampfansage so ernst zu nehmen wie jeder Schmerz, der keinen Raum mehr läßt für die Manöver ihn zu fliehen.

Schon vor seiner Haft in Deutschland hatte Faruk Ereren leidvolle Bekanntschaft mit staatlicher Repression gemacht. Das Jahr 1980 bedeutete für die Türkei eine einschneidende Zäsur. Zum dritten Mal in der Geschichte der jungen Republik riß das Militär alle Macht im Staat an sich. Gleichzeitig mit der Ausrufung des Kriegsrechts wurden das Parlament und alle bestehenden Parteien, Gewerkschaften, Vereine und Studentenorganisationen aufgelöst und Regierungspolitiker unter Arrest gestellt. Der Schrecken der Militärjunta fegte wie ein Sturm übers Land. Auf Linke, KommunistInnen, GewerkschafterInnen und Oppositionelle wurde systematisch Jagd gemacht. 650.000 Menschen, von denen lediglich 210.000 einem Strafprozeß zugeführt wurden, wurden in der Zeit des Militärregimes verfolgt, verhaftet und gefoltert. Gerichte verurteilten 7000 Menschen zu einer Todesstrafe, von denen 49 erhängt wurden. Die Zahl der ungeklärten Todesfälle und Foltermorde, der angeblichen Suizide sowie der auf der Flucht oder bei Auseinandersetzungen Erschossenen ging in die Hunderte. Mehrere Journalisten fielen Anschlägen zum Opfer, und der Presse wurde wie unter jeder Diktatur ein Maulkorb verpaßt.

Der scheinlegitimatorischen Begründung, daß das Militär eingreifen mußte, um die vor allem in den 1970er Jahren eskalierenden politischen Kämpfen zwischen linken und faschistischen Kräften in den Griff zu bekommen, wurde und wird in den anderen NATO-Staaten bis heute Glauben geschenkt. Daß die Killerkommandos aus Militär- und Geheimdienstkreisen massive logistische und waffentechnische Unterstützung von diesen erhielten, um sie gegen die radikale antiimperalistische Opposition ins Feld zu schicken, gehört zu den blinden Flecken einer Militärallianz, die auch heute eine Türkei unterstützt und legitimiert, deren menschen- und völkerrechtswidrige Praktiken die Rhetorik von der demokratischen Wertegemeinschaft NATO Lügen straft. Ein möglicher und in seinen Konsequenzen nicht abzuschätzender Volksaufstand in der Türkei hätte den geostrategisch äußerst wichtigen südöstlichen Eckpfeiler der NATO gefährdet, was bestätigt, daß die Eindämmung der sogenannten linken Gefahr - wie in anderen Teilen der Welt auch - der Unterdrückung freiheitlicher und emanzipatorischer Kräfte diente.

Die beiden vorangegangenen Putsche 1950 und 1971 waren in der Massivität der Übergriffe seitens des Militärs bei weitem nicht so drastisch ausgefallen. Sie zielten eher gegen islamistische Tendenzen oder bedienten sich des Arguments, einen aufgrund eklatanter Korruptionsverstrickungen drohenden Staatsbankrott zu verhindern. Der Putsch von 1980 war anders und galt explizit der Ausschaltung auch militant operierender linker Kaderorganisationen, die einen starken Rückhalt in der Bevölkerung und den zivilgesellschaftlichen Institutionen besaßen und aus Sicht der kemalistischen Militäreliten zu einem nicht zu verleugnenden Machtfaktor im Land zu werden drohten. Die Repression traf denn auch überwiegend Menschen mit linker Gesinnung, die sich eine Türkei ohne Einbindung in NATO-Strukturen wünschten und ein sozialistisches Gegenmodell zum kapitalistischen Wirtschaftsregime verfochten, unter dem große Teile der Bevölkerung auf dem Lande und in den Armenvierteln der urbanen Zentren von der Reichtumsproduktion ausgeschlossen wurden.

Auch Faruk Ereren wurde bald nach dem Putsch festgenommen, mehrere Wochen vom Staatsschutz gefoltert und schließlich inhaftiert. In dieser Zeit wurden verschiedene Foltermethoden bei ihm angewandt wie das Aufhängen an der Decke, die Falaka mit Schlägen auf die Fußsohlen, das Bespritzen mit kaltem und warmem Druckwasser, Stromschlägen an den Genitalien oder das Gefesseltwerden an einem Heizungskörper. Die Folter hielt auch während der Untersuchungshaft an. 1984 beteiligte sich Faruk Ereren am Todesfasten gegen die Einführung einer Einheitskleidung, was seinen ohnehin angegriffenen Gesundheitszustand weiter verschlechterte. Neun Jahre nach seiner Festnahme wurde er auf freien Fuß gesetzt, aber die Staatsanwaltschaft ermittelte weiter gegen ihn. In der Türkei läuft nach wie vor ein Gerichtsverfahren gegen ihn, auch sind mehrere Haftbefehle auf ihn ausgestellt. Weil die Situation im Fadenkreuz des türkischen Inlandsgeheimdienstes für Faruk Ereren in der Türkei bedrohlich blieb, floh er schließlich nach Deutschland. Daß er dabei letzten Endes vom Regen in die Traufe kam, ahnte er damals noch nicht. Denn der lange Arm der türkischen Ermittlungsbehörden sollte ihn auch dort erreichen.


Plakat 'Freiheit für Musa Asoglu' - Foto: © 2018 by Schattenblick

Foto: © 2018 by Schattenblick


... und in anderen NATO-Staaten

Nach den Anschlägen auf die Doppeltürme in New York und das Pentagon im Jahr 2001 rief der damalige US-Präsident George W. Bush einen weltweiten Krieg gegen den Terrorismus aus, im Zuge dessen Staaten wie Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien als souveräne Akteure ausgeschaltet und ihre zivilgesellschaftlichen Infrastrukturen im Feuer des Shock and Awe-Bombardements um Jahrzehnte zurückgeworfen wurden. Seitdem herrschen in diesen Ländern bürgerkriegsähnliche Zustände und Kämpfe rivalisierender Fraktionen um die Macht. Auch der Islamische Staat verdankte seinen Aufstieg zu einer Mörderguerilla im Namen Allahs den nach Ort und Zeit verschieden heftig ausbrechenden Stellvertreterkriegen zwischen den Großmächten USA samt ihrer europäischen Verbündeten und Rußland sowie dem Iran als Schutzmacht der Schiiten und dem sunnitischen Block aus Saudi-Arabien und einigen Golfstaaten, die ihren Einfluß auf den Nahen und Vorderen Orient neu verhandelten.

Freund oder Feind - der "Allianz der Willigen" untergeordnet oder mit dem Freibrief von Folter und extralegaler Tötung zum Terroristen abgestempelt - lautete die Parole, unter der George W. Bush auszog, die Welt nach US-amerikanischen Interessen neu zu ordnen. Auch die Bundesrepublik blieb bei allen Versuchen, der US-Hegemonie fallweise zu entsagen und eine eigenständige Hegemonialpolitik zu entwerfen, kriegswilliger Kombattant der westlichen Wertegemeinschaft. Nur ein Jahr nach 9/11 führte die BRD den Paragraphen 129b ein, der die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung unter Strafe stellt. Er bietet Gewähr dafür, jedweden Protest gegen die vorherrschende Kriegs- und Wirtschaftsordnung zu kriminalisieren und mundtot zu machen, selbst wenn dafür grundlegende Menschenrechte wie auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt werden.

Wer zum Terroristen erklärt wird bzw. welche politische Gruppe auf der Terrorliste der EU landet, entscheiden im Endeffekt geheime Ausschüsse jenseits parlamentarischer Kontrolle. Insbesondere gegen Migrantinnen gerichtet, soll das auf sie gemünzte Vereinigungsstrafrecht nach Paragraph 129b das Einstehen für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung unter Generalverdacht stellen, um die Betroffenen auf Jahre hinaus wegsperren oder kurzerhand in ihre Herkunftsländer abschieben zu können, wo ihnen Folter oder Tod drohen. Dies gilt im besonderen für kurdische oder türkische Revolutionäre, die in Erdogans neuer Türkei ein auf dem Rücken breiter Bevölkerungsschichten ausbeuterisch wie auch imperialistisch agierendes Regime sehen. Im unversöhnlichen Krieg gegen die kurdische Identität und Kultur ist er allemal bereit, mit Al Quaida-nahen Gruppen und dem IS gemeinsame Sache zu machen. Dabei bekämpft die Türkei die Feinde ihrer Politik nicht nur im Inland, sondern ist auch bestrebt, vor allem ins europäische Ausland geflohenen TürkInnen, die Erdogans neoosmanische Visionen von Grund auf ablehnen und sein Regime in strikter Opposition in Frage stellen, habhaft zu werden. Um sie von der Justiz des Gastlandes verurteilen zu lassen, sorgen die Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden der Türkei für Beweismaterial, dessen intransparente und gewaltsame Erwirtschaftung seiner Verwendung vor deutschen Gerichten nicht im Wege steht.

Am 8. April 2007 wurde Faruk Ereren in Hagen verhaftet und trotz einer schweren neurologischen Erkrankung in Untersuchungshaft genommen. Unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in der DHKP-C erfolgte am 15. Januar 2009 die Anklage nach Paragraph 129 b vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die vor allem in den Armenvierteln und Gecekondus starken Rückhalt genießende Partei wird eine aufgrund ihres militanten Widerstandes gegen die türkische Regierung in der EU als terroristisch eingestuft. Sie wurde 1994 gegründet, ihre ideologischen Wurzeln reichen jedoch weit in die Geschichte der revolutionärem Linken in der Türkei zurück. Ob die marxistisch-leninistische Partei in dieser Form überhaupt noch existiert, scheint nach Aussage des gleichfalls der Mitgliedschaft in ihr angeklagten und deshalb seit anderthalb Jahren in Isolationshaft im Hamburger Untersuchungsgefängnis sitzenden Musa Asoglu nicht einmal geklärt zu sein. In seiner ersten Prozeßerklärung entgegnete er auf den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, hochrangiger Führungsfunktionär der DHKP-C zu sein, daß es keine Organisation mit dieser Bezeichnung gebe. Zwar existiere eine DHKP und ihr militärischer Arm DHKC, aber von einer DHKP-C mit "strenger Hierarchie und zentralistischem Aufbau" auszugehen sei falsch [2].

Da es sich um einen politischen Prozeß handelt und die angeblich dieser Partei angehörenden Angeklagten regelmäßig mit Höchststrafen von über sechs Jahren zu rechnen haben, wird die Bundesanwaltschaft Farbe bekennen und die Stichhaltigkeit ihres Vorwurfes konkret belegen müssen. In der Türkei jedenfalls steht die Partei in dem Ruf, autonome Organisierungsprozesse und Selbstverwaltungsstrukturen in den Armen- und Arbeiterlnnenvierteln Istanbuls als auch anderer Städte zu fördern, um die Verdrängung der sozial Abgehängten aus ihren Wohngebieten wie auch schikanöse polizeiliche Übergriffe zu verhindern. Als rechte und faschistische Kräfte 1995 Angriffe auf die zumeist von Aleviten bewohnten Istanbuler Viertel von Gazi, Nurtepe und Okmeydani verübten, organisierte ihr bewaffneter Arm den Selbstschutz in diesen Bezirken, weil die Polizei entweder wegschaute oder den blutrünstigen Mob deckte.

2007 mußte die AKP-Regierung einen schweren innenpolitischen Rückschlag hinnehmen. Mit der Erstürmung von über 20 Gefängnissen durch Sondereinheiten von Militär und Polizei im Dezember 2000, was bis dato die größte militärische Aktion in der türkischen Geschichte seit der Invasion in Zypern darstellte und 28 Gefangene das Leben kostete, war der Widerstand gegen die Zerschlagung linker Gefangenenkollektive, das Primärziel des Staates zur Einführung von Typ-F-Zellen, keineswegs gebrochen. Vielmehr folgte darauf ein siebenjähriger Gefangenenwiderstand, inklusive Todesfasten, an dem ein Großteil der politischen Gefangenen teilnahm. Die Regierung mußte zuletzt einlenken und den Erlaß 45/1 verabschieden, der unter anderem Gefangenengruppen zwischen 10 und 20 Personen sowie regelmäßige Kontakte auch zu anderen Insassen sicherstellte. An diesen Protesten hatten vornehmlich Inhaftierte mitgewirkt, die sich zur DHKP-C bekannten, was ein Grund dafür sein könnte, daß die türkischen Staatsschutzbehörden mutmaßliche Kader dieser Partei auch im Ausland verfolgten bzw. ihre Verhaftung forcierten.

Im Laufe des Prozesses wurde der Anklagepunkt einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gegen Faruk Ereren fallengelassen. Der vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 29. Januar 2010 gefaßte Entscheid, einem Auslieferungsersuchen an die Türkei zuzustimmen, scheiterte ebenfalls, weil Faruk Ereren dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte, da ihm in der Türkei Repression, Folter und Haft bis zum Tod drohten. Im August 2011 folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf einem Beschluß der Bundesregierung und sah von einer Auslieferung Faruk Ererens an die Türkei ab.

Dennoch verurteilte ihn das Gericht auf Grund von Aussagen des Belastungszeugen Semih Genc, demzufolge Faruk Ereren per Telefon den Befehl zur Ermordung zweier Polizisten in Istanbul im Jahre 1993 erteilt haben soll, am 27. September 2011 zu einer lebenslangen Haftstrafe. Aufgrund der widersprüchlichen Einlassungen des Zeugen Semih Genc mußte der beantragten Revision stattgegeben werden. Im Revisionsverfahren, das im Mai 2013 begann, wurde bald deutlich, daß Genc offenbar eine Kollaboration mit der türkischen Polizei eingegangen war, so daß Faruk Ereren im Oktober 2013 von allen Vorwürfen freigesprochen und entlassen wurde.

Über 13 Jahre saß Faruk Ereren in Deutschland und der Türkei im Gefängnis. An seinem Körper tobten sich türkische Folterknechte aus, die ihr Handwerk verstanden: Einen Menschen unendlich leiden zu lassen, ihn aber immer wieder von der Schwelle des Todes zurückzureißen. Faruk Ereren hat in seinem Leben für Demokratie und Sozialismus gekämpft und Widerstand gegen die Militärdiktatur in der Türkei nach dem Putsch von 1980 geleistet. Aus berechtigter Angst vor weiterer Verfolgung floh er nach Deutschland, um hier repressionsfrei leben und seine Meinung ohne Furcht äußern zu können. Doch den Nachstellungen des türkischen Staates entging er auch auf deutschem Boden nicht. Statt Haftverschonung aufgrund seiner durch Folter fast zerstörten Gesundheit kam er hier in Deutschland in Isolationshaft. Daß er am Ende nach langen Qualen einen Freispruch erhielt, macht die verlorenen Jahre im Knast nicht wett.


Im Vortrag - Foto: © 2018 by Schattenblick

Faruk Ereren
Foto: © 2018 by Schattenblick


Die Stimme gegen das Verstummen der Kritik erheben

Was bleibt einem Menschen, der in der Türkei gefoltert und in Deutschland schwere Repressionen erfuhr, außer der eigenen Stimme, um das Unrecht der Verfolgung und politischen Kriminalisierung anzuprangern? So berichtete Faruk Ereren am 10. Februar im Hamburger Centro Sociale auf Einladung des Freiheitskomitees für Musa Asoglu von seiner Haftzeit und der gegen ihn gerichteten Repression. In dem Prozeß, der ihm in der Bundesrepublik gemacht wurde, sollten seiner Ansicht nach ein Exempel an ihm statuiert und im gleichen Zuge soziale und revolutionäre Bewegungen kriminalisiert werden.

Zu Beginn seines Vortrags grüßte er namentlich Musa Asoglu, der seit Anfang Dezember 2016 im Hamburger Untersuchungsgefängnis in Isolationshaft einsitzt, und all jene, die bereit sind, bei aller Repression nicht vom revolutionären Weg zu weichen. Zugleich warnte Faruk Ereren davor, die Prozesse nach Paragraph 129b allein unter juristischem Gesichtswinkel zu betrachten. Tatsächlich gehe es nach wie vor um den Klassenkampf und die Anwendung herrschaftlicher Gewalt, um das Ersticken des Aufbegehrens gegen gesellschaftliche Widerspruchslagen.

Nach dem epochalen Einschnitt, als die sozialistische Welt im Treibsand der Geschichte unterging und das Projekt des Sozialismus in der westlichen Hemisphäre für gescheitert erklärt wurde, schienen Kapitalismus und Imperialismus auf der ganzen Welt endgültig ihre Herrschaft etabliert zu haben. Es folgten Brüche internationaler Konventionen und Gesetze mit einschränkendem Charakter, denen die Menschen noch schutz- und wehrloser gegenüberstanden, weil keine sozialistischen Länder mehr dagegen protestieren konnten. Gleichwohl wußten die Herren der westlichen Wertegemeinschaft, daß Menschen immer gegen ihre Unterdrückung aufbegehren würden. So beschrieben Berichte der CIA das 21. Jahrhundert als ein Jahrhundert fortwährender Auf- und Widerstände. Um dagegen gewappnet zu sein und den Erhalt ihrer Macht zu sichern, verschärfte man unter anderem den Paragraph 129a und ergänzte ihn durch den Paragraphen 129b.

Doch es geht laut Faruk Ereren nicht nur um erweiterte Repression durch das politische Strafrecht, denn dieses habe auch eine ökonomische, soziale, militärische wie ideologische Bedeutung. Kapitalismus und Imperialismus versuchten, das Kollektiv- und Gesinnungsstrafrecht nicht nur für ihre geopolitischen, sondern auch ökonomischen Interessen zu instrumentalisieren. Schon die Universalbehauptung der US-Regierung nach 2001, die eigenen Interessen seien mit den Interessen der Weltbevölkerung identisch, was bedeute, daß all diejenigen, die diese weltumspannende Egalität bestritten, als Feinde anzusehen seien, weise aus seiner Sicht in diese Richtung. Guantanamo sei ein praktisches Beispiel für den Anspruch der US-amerikanischen Regierung auf Weltherrschaft.

Faruk Ereren kritisierte zudem, daß auch die BRD, obwohl es dem Grundgesetz widerspricht, Soldaten in unterschiedliche Länder geschickt habe, um sich ihren Teil an der Beute zu sichern. Der Eindruck, daß der Paragraph 129b nur für MigrantInnen in Deutschland gelte, entspricht Faruk Ereren zufolge nicht der Wahrheit. So werden beispielsweise Piraten aus Somalia, die Schiffe in internationalen Gewässern enterten, in Deutschland unter dem gleichen Paragraphen verurteilt. Es spiele keine Rolle, in welchem Land man als Terrorist abgestempelt werde. Daß sie in Deutschland vor Gericht gestellt und verurteilt werden können, bedeute nichts anderes, als daß deutsche Justiz überall auf der Welt Rechtsgültigkeit beanspruche. Und doch könne Rechtshoheit nicht ohne militärische Macht und ökonomische Dominanz durchgesetzt werden, was zur Folge habe, daß der Imperialismus widerspenstige Länder militärisch angreife und unter das Joch seiner Direktiven zwinge.

Das Strafrecht nach Paragraph 129b, so Faruk Ereren, weise eine ganze Reihe von Begleitumständen auf, die sich in aller Welt auswirkten. So zeige der Umstand, daß schon das Organisieren eines Konzerts von Grup Yorum nach diesem Paragraphen strafwürdig sei und ein Strafmaß von sechseinhalb Jahren zur Folge haben könne, daß insbesondere Revolutionäre aus der Türkei ins Fadenkreuz genommen werden. Die davon betroffenen, zu 113 Jahren Haft verurteilten Gefangenen werden in Isolationshaft gehalten und unterschiedlichsten Repressionen unterworfen.

Dieser Paragraph verändere auch die Strukturen von Verfassungsschutz und BKA, wo eigens eine Abteilung für sogenannte Straftaten nach Paragraph 129b zusammengestellt wurde. Auch sei der Verfassungsschutz verstärkt bemüht, MigrantInnen dazu zu überreden, als Spitzel zu fungieren und Mithilfe bei der Strafverfolgung zu leisten. Die Drohung, ihnen werde der Aufenthaltstitel entzogen, wenn sie die Zusammenarbeit verweigerten, diene auch dazu, Bruchlinien in den kollektiven Kampf zu treiben.

Für Faruk Ereren sind dies deutliche Belege dafür, daß eine Meinungsfreiheit in Deutschland, wie sie die Verfassung garantiert, nur auf dem Papier besteht. Das wäre nichts besonderes, da bereits Sultane oder Könige in feudalistischen Zeiten Redefreiheit zuließen, solange die Menschen das herrschende System nicht grundlegend in Frage stellten. Meinungsfreiheit existiere nur für diejenigen, die in diesem System mitlaufen, während sie bei Oppositionellen und Revolutionären kriminalisiert werde. In den letzten Jahren verübten Rechte in Deutschland zahlreiche Anschläge oder Verbrechen, die kaum verfolgt noch geahndet wurden, während SozialistInnen und KommunistInnen schon wegen legaler Tätigkeiten wie das Verteilen von Zeitungen oder Sammeln von Spenden verhaftet würden. Das gleiche Bild im Gerichtssaal - massive Sicherheitsauflagen wie Trennglasscheiben und Handschellen bei 129b-Verfahren, an boulevardeske Events gemahnende, allseits heiter rezipierte Auftritte Beate Zschäpes im Münchner NSU-Prozeß.

Wenn es Terroristen gibt, so Faruk Ereren, dann sind es Imperialisten und Faschisten. Wer über Terror sprechen wolle, sollte Hiroshima und Nagasaki nicht verschweigen, wo durch den Abwurf der Atombombe inklusive der Spätfolgen der radioaktiven Verseuchung über 270.000 Menschen umgebracht wurden. Im Irak starben durch Sanktionen und Raketen Millionen Menschen, weitere Millionen mußten ihr Land verlassen. Der Terror habe ein Gesicht Made in USA. Daß ungezählte Menschen auf der Flucht über das Mittelmeer ertranken, während die Welt zugeschaut hat, ist für Faruk Ereren die beste Definition von Terror. Dagegen zu kämpfen ist für Revolutionäre eine Verpflichtung und Ehre, was eigentlich für jeden Menschen gelten müßte, der seine Menschlichkeit nicht leugnen wolle. Faruk Ereren schloß seinen Vortrag mit den Worten: Revolutionär zu sein, ist kein Verbrechen, sondern eine Herzensangelegenheit.


Sängerin und drei Instrumentalisten - Fotos: © 2018 by Schattenblick Sängerin und drei Instrumentalisten - Fotos: © 2018 by Schattenblick

Ausklang der Solidaritätskonferenz mit Liedern von Grup Yorum und vertonten Gedichten Nazim Hikmets
Fotos: © 2018 by Schattenblick


Fußnoten:

[1] Rudolf Gössner: Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der "Heimatfront", Hamburg 2007, S. 117

[2] https://www.jungewelt.de/artikel/330693.schauprozess-hinter-glas.html


Berichte und Interviews zur Konferenz "Freiheit für Musa Asoglu" im Schattenblick unter:
www.schattenblick.de → INFOPOOL → POLITIK → REPORT

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17. April 2018


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