Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → MEINUNGEN

STELLUNGNAHME/015: Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum "Goldstone-Bericht" (Annette Groth)


Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum "Goldstone-Bericht"

Von Annette Groth, MdB Fraktion DIE LINKE im Bundestag, 29. April 2010

Annette Groth, menschenrechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag äußert sich zu den Antworten der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage zum "Goldstone-Bericht":


"Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung der Resolution 64/10 mit der darin geforderten Verweisung an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Ihrer Auffassung nach ist der Menschenrechtsrat als Auftraggeber des 'Goldstone-Berichts' das geeignete Gremium, um sich mit Aufarbeitung und Folgen des Berichtes zu befassen. Die Meinung der Bundesregierung, dass dies die Chancen auf strafrechtliche Verfolgung nicht beeinträchtigen würde, ist nur bedingt richtig. Nationale strafrechtliche Verfolgung bleibt davon natürlich unberührt. Fraglich ist aber, ob es wirklich noch zu unabhängigen Untersuchungen in Israel und den palästinensischen Gebieten kommen wird. Was die internationale strafrechtliche Verfolgung anbelangt, so kann nur der Sicherheitsrat an den internationalen Strafgerichtshof verweisen. Der Menschenrechtsrat verfügt über keinerlei Mechanismen, um internationale strafrechtliche Verfolgung anzustoßen und ist insofern ein schwaches Gremium. Auch gegen die Empfehlung des Goldstone-Berichts an den Weltsicherheitsrat, ein unabhängiges Expertengremium einzurichten, um die nationalen Untersuchungen zu überwachen, spricht die Bundesregierung sich aus. Jegliche Involvierung des Weltsicherheitsrates als mächtigstem Gremium der Vereinten Nationen lehnt sie somit ab."

Annette Groth weiter:

"In einigen Punkten zieht sich die Bundesregierung auf eine rein formale Argumentation zurück, um den Goldstone-Bericht zu diskreditieren: So hat Goldstone nach Auffassung der Bundesregierung sein Mandat überschritten, da er eigenständig das zunächst begrenzte Mandat auf die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien ausweitet. Allerdings sieht die Bundesregierung, 'dass diese Überschreitung in der Absicht einer tendenziell ausgewogeneren Untersuchung erfolgte'. Trotzdem hält sie den Goldstone Bericht für tendenziös, da er ihrer Meinung nach die Umstände und Tatsachen, die die Herrschaft der Hamas im Gazastreifen sowie deren Verhalten betreffen, nicht ausreichend beleuchte. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Goldstone-Bericht in dezidierter Weise das Verhalten von bewaffneten palästinensischen Gruppen während der Kriegshandlungen untersucht und auch zu dem Schluss kommt, dass diesen für bestimmte Handlungen Menschenrechtsverletzungen und gravierende Verletzungen des humanitären Völkerrechts vorzuwerfen sind.

Bei der Abstimmung der Resolution A/64/l.48 am 26. Februar 2010 hat die Bundesregierung sich enthalten. Dies begründet sie damit, dass die neue Resolution 'rein prozeduralen Charakter' habe und lediglich die Frist für die nationalen unabhängigen Untersuchungen verlängere aber keine Verweisung an andere Gremien der Vereinten Nationen enthalte. Das ist nicht richtig. Resolution A/64/L.48 bestätigt die Resolution 64/10 auch inhaltlich und enthält im gleichen Wortlaut wie Resolution 64/10 die Verweisung an den Weltsicherheitsrat für den Fall, dass keine unabhängigen nationalen Untersuchungen zustande kommen.

Auf die Frage, ob nach ihrer Auffassung der bisherige Bericht der israelischen Regierung über armee-interne Ermittlungen den Forderungen des 'Goldstone-Berichts' nach unabhängigen, unparteilichen, transparenten und effektiven Untersuchungen genügt, erklärt die Bundesregierung.

'Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat am 4. Februar 2010 in einem Bericht an die Generalversammlung erklärt, er könne noch nicht abschließend beurteilen, ob die Konfliktparteien den Forderungen der Resolution nachgekommen seien. [...] Die strafrechtliche Aufarbeitung in Israel dauert an. [...] Über die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission wird in Israel weiter diskutiert. Die Bundesregierung hat die israelische Regierung stets ermutigt, die erhobenen Vorwürfe sorgfältig aufzuarbeiten und über die [oben genannte] Expertengruppe hinaus eine Untersuchungskommission einzurichten.' Auf die Frage nach den Chancen für eine internationale strafrechtliche Untersuchung, im Fall, dass keine unabhängigen Untersuchungen in Israel und den palästinensischen Gebieten durchgeführt werden, erklärt die Bundesregierung, [es] 'liegt keine Weigerung zur Durchführung von Untersuchungen vor'.

Es ist unsere Aufgabe mit Nachdruck eine unabhängige strafrechtliche Aufarbeitung zu fordern und dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung die laufenden Untersuchungen in dieser Form nicht letztendlich für angemessen erklärt. Als menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE werde ich mich dafür einsetzen, die Forderungen des Goldstone Berichts im Bundestag zu debattieren und umzusetzen. Dies schulden wir den zivilen Opfern. Eine adäquate strafrechtliche Aufarbeitung ist aber auch unabdingbar, um weiteren Aggressionen vorzubeugen und einem Klima der Straflosigkeit entgegenzuwirken."


*


Quelle:
Presseerklärung vom 29. April 2010
Annette Groth, MdB
Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Menschenrechtspolitische Sprecherin
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: annette.groth@bundestag.de
Internet: www.annette-groth.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2010