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MENSCHENRECHTE/352: Bundesregierung sollte sich für Einhaltung der Menschenrechte bei der Seenotrettung stark machen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 30. August 2018

Bundesregierung sollte sich in der EU für Einhaltung der Menschenrechte bei der Seenotrettung stark machen


Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt angesichts der laufenden EU-Verhandlungen zur Aufnahme von Schutzsuchenden, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden (u. a. Operation Sophia der EU):

"Die Bundesregierung sollte sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die EU-Staaten ihren menschenrechtlichen und seerechtlichen Verpflichtungen zur Seenotrettung gerecht werden. Deshalb sollte sie sich für die Verabschiedung eines Verteilungsschlüssels für die aus Seenot geretteten Menschen stark machen, der den betroffenen Menschen wie auch dem Prinzip der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gerecht wird. Bei der Rettung von Menschen auf See geht es um ein elementares Gebot der Menschlichkeit, das im internationalen Seerecht verbrieft ist und das die Staaten menschenrechtlich verpflichtet.

Es darf kein Dauerzustand sein, dass sich die EU-Mitgliedstaaten - wie zuletzt beim italienischen Küstenwacheschiff 'Diciotti' - jedes Mal aufs Neue darüber streiten, welcher Staat wie viele der geretteten Flüchtlinge aufnimmt. Die EU-Mitgliedstaaten tragen gemeinsam Verantwortung für die derzeitige Situation, die Mittelmeeranrainerstaaten dürfen damit nicht allein gelassen werden.

Rettungsschiffe sollten nicht darum kämpfen müssen, in europäische Häfen einlaufen zu dürfen. Außerdem dürfen Schiffe von Hilfsorganisationen nicht weiter daran gehindert werden, Menschen in Seenot zu retten. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind seit Jahresbeginn mehr als 1.500 Menschen im Mittelmeer ertrunken."

Gegenstand aktueller Verhandlungen auf EU-Ebene ist die Aufnahme von Schutzsuchenden, die im Rahmen der Operation Sophia der EU-Mission EUNAVFOR MED gerettet werden. Hier soll bis zum 31. August eine Lösung gefunden werden, wonach neben Italien auch andere EU-Mitgliedstaaten die aus Seenot geretteten Menschen aufnehmen. Italien hat Schiffen im Rahmen der Operation Sophia die Erlaubnis zur Einfahrt in italienische Häfen im Juli 2018 zunächst verweigert, sie dann jedoch bis zu einer EU-internen Lösung bis Ende August 2018 verlängert. Eine Einigung steht bislang aus. Beim heutigen EU-Verteidigungsministertreffen in Wien soll weiter verhandelt werden. Das Mandat der Operation läuft nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2018 aus. Außerdem liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Juli 2018 vor, bei dem es ebenfalls um die Aufnahme geretteter Menschen in der EU geht.


Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Positionspapier Seenotrettung und Flüchtlingsschutz. Menschenrechtliche und seerechtliche Pflichten solidarisch erfüllen. Zweite, aktualisierte Auflage
Link: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/seenotrettung-und-fluechtlingsschutz-1/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. August 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2018

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