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MENSCHENRECHTE/300: Bekämpfung von Rassismus muss zu einem wichtigen Politikfeld werden (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 23. April 2015

Bekämpfung von Rassismus muss in Deutschland endlich zu einem wichtigen Politikfeld werden


Berlin - Vor der Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD-Ausschuss) am 5./6. Mai 2015 in Genf erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Das Institut erhofft sich vom CERD-Ausschuss klare Signale, damit die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland endlich zu einem wichtigen Politikfeld wird. Die Prüfung bietet die große Chance, dem Thema mehr Bedeutung zu geben. Die Bundesregierung sollte die Empfehlungen des Ausschusses für die weitere Umsetzung der UN-Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) aufgreifen."

Das Institut hat dem UN-Ausschuss im Rahmen der Staatenberichtsprüfung Deutschlands einen eigenen Bericht (Parallelbericht) vorgelegt, in dem es kritische Aspekte in Deutschland anspricht. Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts mit dem Arbeitsschwerpunkt Rassismus, erläutert: "Rassismus wird in Deutschland häufig sehr eng verstanden, indem er zumeist mit gewalttätigem und organisiertem Rechtsextremismus gleichgesetzt wird. Diese Einschätzung ist problematisch, da Rassismus sich nicht nur in rechtsextremen Milieus, sondern in der gesamten Gesellschaft findet. Das zeigen etwa die Debatten um die rassistischen Thesen von Thilo Sarrazin vor einigen Jahren oder die Pegida-Demonstrationen von heute sehr deutlich. Rassismus ist aber auch ein erkennbares Problem in staatlichen Institutionen und Behörden.

So trugen etwa Einstellungs- und Verhaltensmuster, die auf rassistischen Stereotypen basierten, dazu bei, dass die Ermittlungen bei der Aufklärung der Taten des NSU über Jahre erfolglos blieben. Hier besteht ein erheblicher Reformbedarf, damit vorurteilfrei ermittelt und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser erkannt werden.

Ein anderes Beispiel ist die diskriminierende Praxis der Bundespolizei, die etwa bei Personenkontrollen in Zügen selektiv vorgeht und dabei Personen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe auswählt. Von der Bundesregierung wird die Existenz einer solchen Praxis des 'Racial Profiling' grundsätzlich bestritten. Handlungsbedarf besteht ebenso bei der Situation von Flüchtlingen. Sie werden in einigen Bundesländern oder Kommunen über Jahre vom Zugang zum Wohnungsmarkt ausgeschlossen, was mit dem menschenrechtlich verbrieften Diskriminierungsverbot nicht vereinbar ist."


Weitere Informationen

Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) im Rahmen der Prüfung des 19.-22. Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=585&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=2105a03b68b84dc852c0297e3c939a97

Das Institut wird beim Prüftermin vor Ort in Genf sein und ein Statement abgeben.

Livestream:
Die Staatenprüfung wird am 5. Mai von 15:00-18:00 Uhr und am 6. Mai von 10:00-13:00 Uhr live übertragen:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=56be628745782bcaf2ac

Mehr Informationen zur Sitzung am 5./ 6. Mai in Genf:
Website OHCHR: CERD - International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination: 86 Session (27 Apr 2015 - 15 May 2015):
http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=977&Lang=en

FAQ zur Staatenprüfung 2015:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=f9332846551662b68cb6

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. April 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2015

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