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MENSCHENRECHTE/275: Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12. (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 6. Dezember 2013

Pressemitteilung zum Internationelen Tag der Menschenrechte am 10.12.:

Institut fordert Untersuchungsausschuss mit umfassenden Befugnissen zur Aufklärung des NSA-Abhörskandals



Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Seit Bekanntwerden des massenhaften, anlasslosen Ausspähens von privaten Daten durch die NSA werden die rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet in Deutschland heftig diskutiert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vor 65 Jahren verabschiedet wurde, ist dabei auch heute noch ein wichtiger Bezugspunkt. Sie enthält bereits das Recht auf Privatleben und das Kommunikationsgeheimnis. Diese Rechte sind und bleiben die zentralen Maßstäbe für die menschenrechtliche Bewertung des Abhörens von Telefonaten und des Abgreifens von Daten durch Geheimdienste. Diese Menschenrechte sind zudem im Zivilpakt der Vereinten Nationen verbindlich festgeschrieben. Jede neue Kodifizierung des Rechts auf Privatheit im digitalen Zeitalter darf das Schutzniveau des Zivilpakts nicht unterlaufen. Die kürzlich von Deutschland und Brasilien in die UN-Generalversammlung eingebrachte Resolution zum Schutz der Privatheit, deren endgültige Annahme dieser Tage erfolgen wird, spricht hier klare Worte. Sie fordert alle Staaten auf, das Recht auf Privatheit zu achten und zu schützen. Sie sollen Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen dieser Rechte zu beenden beziehungsweise zu verhindern. Sie müssen sicherstellen, dass die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und die Behördenpraxis mit ihren Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsnormen in Einklang stehen.

Diese Überprüfung steht in Deutschland aus. Der Bundestag sollte sie schnell in Gang setzen. Denn es muss geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Nachrichtendienste von Partnerstaaten auf Kommunikation von Menschen in Deutschland zugreifen, ob deutsche Behörden daran mitwirken und wie ein effektiver Datenschutz gewährleistet werden kann. Hierzu sollte der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss mit umfassenden Befugnissen einsetzen."

Vor 65 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Vollversammlung verabschiedet.


Video-Interview mit Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zum Thema Datenschutz:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/service/audio-und-videobar.html?tx_extaudiobar_pi1%5BshowUid%5D=253&cHash=3bb33ed46ae08e98ad47eb53c4aab146

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2013