Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → FAKTEN

INNEN/1706: Nationales Waffenregister geht pünktlich an den Start (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 19.11.2012

Nationales Waffenregister geht pünktlich an den Start



"Das Nationale Waffenregister trägt erheblich zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland bei und wird wie geplant am 1. Januar 2013 seinen Betrieb aufnehmen - zwei Jahre früher als von der EU vorgesehen. Deutschland ist damit einer der ersten Mitgliedsstaaten, der die Anforderungen der EU-Richtlinie voll erfüllt," erklärte Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich heute in Berlin, wo er im Bundeshaus zusammen mit dem Innenminister von Mecklenburg - Vorpommern und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder, Lorenz Caffier, den aktuellen Stand bei der Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR) vorstellte. Die Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundespolizeipräsidiums nahmen daran ebenfalls teil.

Nach der EU-Waffenrichtlinie ist spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. Der Gesetzgeber hatte sich nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden für den vorgezogenen Realisierungstermin 31. Dezember 2012 ausgesprochen. Zur Einhaltung der in § 43a Waffengesetz gesetzten ehrgeizigen Zeitvorgabe berief die Innenministerkonferenz 2009 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern.

Mit der Errichtung des NWR werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen standardisiert aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Damit hat eine durchgreifende Modernisierung im Waffenwesen begonnen. Die örtlichen Waffenbehörden - bislang untereinander nicht vernetzt - bleiben dabei sachbearbeitende Stelle. Sie sind für die Speicherung aktueller und richtiger Daten im NWR verantwortlich. Die völlig neu eingerichtete Zentrale Komponente des Registers im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist quasi die Synchronisationsdrehscheibe. Vor allem aber ist sie die zentrale Auskunftsdatenbank. Wenn am 1. Januar 2013 das Nationale Waffenregister in Betrieb geht, können alle deutschen Sicherheits- und Waffenbehörden einen gemeinsamen, stets aktuell gehaltenen Datenpool nutzen.

"Das gab es bisher nicht", erläuterte Bundesinnenminister Dr. Friedrich, "damit leistet das Nationale Waffenregister einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, z.B. durch vereinfachte, komplexe, deutschlandweite Recherchen. Durch das Nationale Waffenregister wird die Polizei bundesweit nachprüfen können, wer welche Waffe legal besitzt. Aufbau und Betrieb des NWR werden einen Modernisierungsschub im gesamten Bereich des Waffenwesens bewirken und eine höhere Qualität und Verlässlichkeit und vor allem Aktualität der Daten und Verwaltungsvereinfachungen sicherstellen."

Durch die zukünftig in einer zweiten Entwicklungsstufe vorgesehene Einbeziehung von Herstellung, Handel, Import und Beschuss soll jederzeit nachvollzogen werden können, welche Stationen eine Waffe in ihrem Lebenszyklus vom aktuellen Besitzer über etwaige Vorbesitzer und den Handel bis zum Hersteller oder Importeur durchlaufen hat.

Bei der Realisierung des Projektes NWR kommt der IT-Sicherheit besondere Beachtung zu: Wegen der hohen Schutzbedürftigkeit der Daten und der föderalen Struktur des NWR liegen die Sicherheitsanforderungen an das NWR höher, als dies bisher für die einzelne Waffenbehörde der Fall war. Die anerkannten IT-Sicherheitsstandards des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind im NWR fest verankert.

Das Nationale Waffenregister hat den Probebetrieb mit zehn Waffenbehörden im Oktober erfolgreich absolviert. Mit dem Probebetrieb wurde die Stabilität und Zuverlässigkeit des Registers lebensnah getestet. Die Waffenbehörden einiger Bundesländer haben ihre Daten zu Waffen und Erlaubnissen bereits an das Zentrale System übertragen. Diese Erstdaten-Befüllung wird Ende Dezember abgeschlossen; das Register wird dann wie geplant ab 1. Januar 2013 nutzbar sein.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/11/nwr.html

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 19. November 2012
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 030 / 18681 - 0, Telefax: 030 / 18681 - 2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2012