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ASYL/946: Folterskandal der Bundespolizei - Mitwisser müssen strafrechtlich verfolgt werden (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 18. Mai 2015

Folter und Misshandlungen durch Bundespolizei

PRO ASYL fordert Aufklärung durch Innenminister de Maizière und eine strafrechtliche Verfolgung der Mitwisser


Der NDR berichtete am Wochenende über schwere Misshandlungen von Flüchtlingen durch einen Bundespolizeibeamten in Hannover, gegen den die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. PRO ASYL ist entsetzt über das Ausmaß der bislang bekannten Vorwürfe. "Die Vorfälle zeigen ein entsetzliches Maß an Rassismus und Menschenfeindlichkeit.", sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. "Der ganze Sumpf muss offengelegt werden. Der Skandal im Skandal ist die Tatenlosigkeit der Mitwisser in Polizeiuniform."

Nach dem NDR-Bericht sprach ein Insider von mehr als den zwei bekannt gewordenen Vorfällen: "Es gab öfter lautes Geschrei in den Gewahrsamszellen. Und wenn das zu nervig war, dann wurde nicht nachgeschaut. Es wurde einfach die Tür geschlossen, damit nichts nach außen drang. Das habe ich selbst einmal gesehen. Geschlossen wurde die Tür auch vom Dienstgruppenleiter."

PRO ASYL sieht Innenminister Thomas de Maizière in der Pflicht Aufklärung zu leisten. Bei derart gravierenden rassistischen Vorfällen muss der Innenminister als Dienstherr der Bundespolizei die Behörde durchleuchten, fordert PRO ASYL. Ein Polizeibeamter verwies in dem NDR-Interview darauf, dass Polizeibeamte Vorfälle nicht melden würden, um nicht als "Verräter" zu gelten. Dies spricht für eine bedenkliche Kultur des Wegsehens und der Duldung schwerer Straftaten in der Bundespolizei. PRO ASYL erwartet von dem Innenminister eine Überprüfung anderer Direktionen der Bundespolizei, auch um auszuschließen, dass es an anderen Orten zu weiteren rassistischen Vorfällen gekommen ist.

PRO ASYL erwartet auch eine strafrechtliche Verfolgung der Mitwisser. Offensichtlich scheint es zu mehreren derartigen Fällen gekommen zu sein. Anonyme Polizeibeamte gaben gegenüber dem NDR an, dass es oft Schreie aus den Haftzellen gegeben habe. Auch die anderen Beamten in der Polizeiinspektion und insbesondere die Vorgesetzten machen sich strafrechtlich schuldig, wenn sie bei schweren körperlichen Misshandlungen nicht einschreiten. Als Polizisten haben sie gegenüber inhaftierten Personen eine Garantenpflicht, die sie auch gegen ihre eigenen Kollegen durchsetzen müssen. Sofern die Beamten trotz Mitwissens nicht handeln, machen sie sich wegen Körperverletzung oder Beleidigung durch Unterlassen nach § 13 StGB schuldig.

Dem Beamten wird vorgeworfen, einen Flüchtling im März 2014 körperlich misshandelt zu haben. Seine Tat schilderte der Beamte in einer widerlichen und herabsetzenden Beleidigung des Opfers über einen Kurznachrichtendienst. Bei einem zweiten Fall im September 2014 schoss der Beamte ein Foto von einem Flüchtling, der schmerzverzerrt am Boden liegt. Zusätzlich soll der Beamte den Mann gezwungen haben, verdorbenes Schweinemett zu essen. Erneut schilderte er diese Tat über den Kurznachrichtendienst. Gegenüber dem NDR berichtete ein anonymer Beamter sogar von einem weiteren Fall, in dem einer Person zwangsweise Schweinefleisch verabreicht wurde. Hier liegen offenbar Fälle von Folter vor.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 18. Mai 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2015

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