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ASYL/822: Niedersachsen - Erlass zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Pressemitteilung vom 5. September 2013

Erlass des Landes zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge



Die Landesregierung hat mittlerweile einen Erlass herausgegeben, der die Bedingungen der Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch in Niedersachsen lebende Familienangehörige näher regelt. Ähnlich wie Schleswig-Holstein und Hamburg sieht der Erlass vor, dass die aufnahmebereiten Angehörigen sich verpflichten müssen, die Lebensunterhaltskosten für ihre Angehörigen - einschließlich der Krankenversicherung - zu übernehmen. In den Anwendungshinweisen vom 03.09.2013 werden den Ausländerbehörden für die Überprüfung der Bonität dann allerdings Grenzen gesetzt. Wörtlich heißt es dort:

"Hinsichtlich der Bonitätsprüfung kann zunächst davon ausgegangen werden, dass der Lebensunterhalt gemäß § 2 Abs. 3 AufenthG gesichert ist, wenn eine monatliche Einkommenshöhe nachgewiesen wird, die die Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO übersteigt. Der Bezug von Kindergeld bleibt hierbei unberücksichtigt. Eine zusätzliche Bedarfsberechnung in Bezug auf Lebensunterhalt und Krankenversicherung ist nicht erforderlich."

Damit ist sicher gestellt, dass eine Aufnahme der Flüchtlinge nicht schon daran scheitert, dass der Nachweis von Mitteln in Höhe eines theoretischen Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II gefordert wird. Dies verdient Anerkennung. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht. Bei Anmietung zusätzlicher Räume muss nachgewiesen werden, dass für die Zahlung der Miete genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Hinsichtlich des begünstigten Personenkreises sieht der Erlass Niedersachsens keine Öffnung vor: Der Flüchtlingsrat hatte im Vorfeld gefordert, auch Dritten, also etwa Gastfamilien oder Kirchengemeinden, die Möglichkeit einzuräumen, syrische Flüchtlinge aufzunehmen. Zu befürchten ist, dass der notwendige Nachweis einer nahen Verwandtschaft zusätzliche bürokratische Hürden bei der Visumserteilung mit sich bringt.

Bislang haben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen Aufnahmeanordnungen erlassen oder angekündigt, wobei Baden-Württemberg die Zahl derer, die aufgenommen werden, auf magere 500 begrenzt und das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen sogar auf 1.000 (bei 12.700 syrischen Staatsangehörigen im Land!). Ansonsten sind sich die bislang vorliegenden Aufnahmeanordnungen sehr ähnlich. Antragsfrist ist in allen Fällen Ende Februar 2014.

Die Minister und Senatoren der CDU- und CSU-geführten Innenressorts der Länder sowie der Bundesinnenminister haben sich nach Angaben des Innenministeriums Mecklenburg Vorpommern auf weitere Schritte zur Aufnahme von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen geeinigt. Unter welchen Bbedingungen und in welchem Umfang dies geschehen soll, ist aber noch nicht klar. Bayern äußert sich sehr zurückhaltend: Die weitere Aufnahme sei "denkbar", man spricht explizit von "Einzelfällen".

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. September 2013
Flüchtlingsrat Niedersachsen
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Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013