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ASYL/819: Abschiebungshaft in Deutschland - EU-rechtswidrig? (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 21. August 2013

Mögliche EU-Rechtswidrigkeit in Sachen Abschiebungshaft: BGH ruft EuGH an

PRO ASYL fordert: Schluss mit den rechtswidrigen Inhaftierungen in Justizvollzugsanstalten



In zehn von 16 Bundesländern wird Abschiebungshaft in einer Justizvollzuganstalt vollzogen. Dort sind zumeist auch Straftäter oder Untersuchungshäftlinge inhaftiert. Wegen eines möglichen Verstoßes der deutschen Abschiebungshaft-Praxis gegen EU-Recht hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen. In der jetzt bekannt gewordenen BGH-Vorlage vom 11. Juli 2013 geht es um die Frage, ob die Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Abschiebung gegen das Trennungsgebot nach EU-Recht verstößt. Da der bloße Umstand, ausreisepflichtig zu sein, keine Straftat ist, will das EU-Recht eine gemeinsame Inhaftierung mit Straftätern verhindern.

PRO ASYL befürchtet, dass die Prüfung beim EuGH nun mehrere Jahre dauern könnte und fordert deswegen, die problematische Praxis schon jetzt aufzugeben: "Im Zweifel für die Rechtmäßigkeit! Auch wenn der EuGH noch nicht entschieden hat, muss der Vollzug in Justizvollzugsanstalten endlich beendet werden", sagte Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. Für die Betroffenen sei es nicht länger zumutbar, die in den Justizvollzugsanstalten herrschenden Restriktionen wie extreme Sicherheitsmaßnahmen, Handyverbote oder eingeschränkte Besuchszeiten zu erdulden. Auch der BGH geht von einem Verstoß gegen EU-Recht aus, überlässt die endgültige Klärung jedoch dem EuGH, an dessen Entscheidung dann auch alle anderen EU-Länder gebunden sind.

Der Vorlage an den EuGH liegt der Fall einer Syrerin zugrunde, die Anfang 2011 in der Frankfurter Justizvollzugsanstalt in Abschiebungshaft genommen wurde. Ihr Asylantrag war abgelehnt worden und ihr drohte die Abschiebung. Ihre Rechtsmittel gegen die Haft blieben zunächst erfolglos. Erst eine positive Entscheidung der hessischen Härtefallkommission führte am 2. Februar 2011 zu ihrer Entlassung aus der Abschiebungshaft. Ihr Rechtsanwalt, Peter Fahlbusch, betrieb das Verfahren gegen die Haft jedoch weiter mit dem Ziel, deren Rechtswidrigkeit auch in Hinblick der zahlreichen vergleichbaren Haft-Fälle klären zu lassen. Diese Klärung wird nun durch den EuGH stattfinden.

PRO ASYL hat vor wenigen Wochen zusammen mit der Diakonie Hessen und Nassau einen ausführlichen Recherche-Bericht zur Abschiebungshaft in Deutschland veröffentlicht. Ein zentrales Rechercheergebnis ist die eklatante Verletzung des Trennungsgebots.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 21. August 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2013