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ASYL/1386: Flüchtlingsrat bedauert mutlose Beschlüsse der Innenministerkonferenz (Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein)


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. - 13. Juni 2019

Flüchtlingsrat SH bedauert mutlose Beschlüsse der IMK


Die Innenministerkonferenz ging am Freitag zuende und der nächste Abschiebungsflug nach Kabul ist schon geplant.

"Die mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz demonstrierte Mutlosigkeit der Ordnungspolitik, sich gegen flüchtlingsfeindlichen Populismus und für eine humanitäre und grundrechtskonforme Flüchtlingspolitik stark zu machen, ist besorgniserregend", kommen-tiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat die heute zuende gegangene IMK.

Eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan ist lediglich am vorläufigen Veto der A-Länder gescheitert. Aber auch das nur, weil zunächst ein aktueller Lagebericht des Auswärtigen Amtes abgewartet werden soll.

Derweil wird schon der nächste Abschiebungsflug am 17.6. ab Flughafen Leipzig-Halle nach Kabul geplant. Auch der Beschluss für eine Aufnahme von Abschiebungen nach Syrien ist zunächst nur bis zum nächsten AA-Lagebericht vertagt worden. Der nur 6-monatige Verlängerung des Syrien-Abschiebestopps signalisiert den wohl bevorstehenden Paradigmenwechsel.

Dennoch gilt: Sichere Gebiete in Afghanistan gibt es nicht. Die Taleban oder andere Aufständische kontrollieren inzwischen fast sämtliche Provinzen. Nirgends auf der Welt gibt es mehr Kriegstote. 2018 gab es eine erneute Steigerung um 60%. Über 50 % der Bevölkerung hungert. Mehr Hungernde gibt es nur in Jemen. Von den 50 von inzwischen 500 nach Kabul Abgeschobenen, die für eine Erhebung erreicht werden konnten, wurden 50% nach der Rückkehr Opfer der Gewalt lokaler Milizen oder der organisierten Kriminalität, 3 sind tot, alle mussten sich verstecken. Niemand fand Arbeit.

Und Syrien? In den vom Assad beherrschten Gebieten sind willkürliche Verhaftungen, Zwangsrekrutierungen, Folter und Tötungen an der Tagesordnung. Alle Menschen, die auch nur verdächtigt werden könnten, dem Regime gegenüber illoyal gesinnt zu sein, sind von Verfolgung bedroht, insbesondere Rückkehrer stehen unter Generalverdacht. Rund 3 Millionen Namen stehen auf den Fahndungslisten des Regimes. Schätzungen zufolge sind noch immer rund 100.000 Menschen in syrischen Gefängnissen "verschwunden", mehrere Zehntausend wurden in Haft getötet. Es gibt keine Anzeichen, dass sich die Situation binnen sechs Monaten grundlegend ändern könnte, im Gegenteil nehmen die Verhaftungen aktuell eher zu.

Der Flüchtlingsrat und seine Kooperationspartner werden die Beratung für akut oder absehbar in Überlebensnöte Ausreisepflichtige und Fortbildungsveranstaltungen zu den relevanten Rechts- und Verordnungslage für haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätige intensivieren.

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Quelle:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel
Telefon: ++49 431 735 000, Fax: ++49 431 736 077
E-Mail: office(at)frsh.de
Internet: www.frsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2019

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