Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → FAKTEN


ASYL/1353: Erhöhung der Asylbewerberleistungen - Die Regierung steht in der Pflicht (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 13. März 2019

Erhöhung der Asylbewerberleistungen: Die Regierung steht in der Pflicht

PRO ASYL kritisiert die Debatte, ob die Beträge angepasst werden sollen, als ignorant gegenüber geltendem Recht


Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Asylbewerberleistungen regelmäßig der Teuerungsrate anzupassen. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Asylbewerberleistungsgesetzes. Da die letzte Erhöhung über drei Jahre zurückliegt, liegt es auf der Hand, dass der Bedarf längst nicht mehr gedeckt ist. Vor diesem Hintergrund kritisiert PRO ASYL die von Unionspolitikern losgetretene Debatte darüber, ob überhaupt erhöht werden sollte, als verfehlt.

Populisten aus der Union versuchen eine Metadebatte darüber zu führen, welche Leistungshöhe im europäischen Vergleich angemessen ist und wie man Ansprüche absenken könnte. Das mag ihr Recht als Politiker*innen sein. Zunächst einmal aber hat die Regierung umzusetzen, was im Gesetz steht. Maßstab bei der Bemessung ist der tatsächliche Bedarf, so das Bundesverfassungsgericht verbunden mit dem Hinweis, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei. An solchen Relativierungsübungen versuchen sich aber der CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei und andere, wenn darüber räsoniert wird, dass eine Leistungserhöhung ein falsches Signal in die Herkunftsländer sende.

Dass der zuständige Arbeitsminister Heil so schwerfällig aus den Startlöchern kommt und mit mehrjähriger Verspätung die Erhöhung ankündigt, die dann auch noch erst 2020 in Kraft treten soll, ist der zweite Teil des Ärgernisses. Bedürfnisse und Bedarf von Flüchtlingen werden zum zweiten Mal auch von sozialdemokratischer Seite ignoriert. Ähnliche Zustände herrschten über Jahre hinweg vor 2012, als Karlsruhe sich genötigt sah, sich zu Bedarf und der Prozedur der Festlegung von Leistungen für Asylsuchende zu äußern. Ergebnis war die gesetzliche Neuregelung, die nun schon wieder durch die versäumte Anpassung der Beträge missachtet wird.

Einzelne Sozialgerichte haben bereits Asylsuchenden, die den erhöhten Bedarf nun eingeklagt haben, den entsprechenden Betrag zugesprochen und Leistungsbehörden verurteilt, die Differenz nachzuzahlen. Das Sozialgericht Stade etwa hat klargestellt, es bedürfe keiner formellen Verkündung. Die Erhöhung ergebe sich direkt aus dem Gesetz.

Während also Hubertus Heil noch formulieren lässt und sich zum Unvermeidlichen weiter abstimmt, bittet PRO ASYL die Unterstützerinnen und Unterstützer von Flüchtlingen, diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen. Es geht monatlich um relativ kleine Beträge, die sich allerdings summieren.

Wie Rechtsansprüche gewahrt werden können, hat die GGUA Münster in einem kurzen Leitfaden dargestellt.

*

Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 13. März 2019
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang