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ASYL/1031: Asylpaket II - Es darf keine rechtsschutzfreien Räume geben! (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 28. Januar 2016

PRO ASYL zum Asylpaket II: Es darf keine rechtsschutzfreien Räume geben!


PRO ASYL warnt vor gravierenden Eingriffen in das Asylrecht durch das Asylpaket II. Die Asylrechtsverschärfungen drohen, über den ohnehin problematischen Beschluss der Parteivorsitzenden der CDU, CSU und SPD vom 5. November 2015 hinauszugehen.

Große Bedenken hat PRO ASYL bei den sogenannten Schnellverfahren in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen". Hier gelten extrem kurze Fristen und Schutz vor Abschiebung wird während des Klageverfahrens nur noch bei erfolgreichen Eilverfahren gewährt. Eine große Zahl von Flüchtlingen flieht ohne Papiere. Sie werden einem Schnellverfahren unterworfen, weil ihnen deswegen eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft im Asylverfahren unterstellt wird. Damit wird das Schnellverfahren zum Standardverfahren. Mittellos wegen des eingeführten Sachleistungsprinzips, in besonderen Aufnahmezentren untergebracht, werden die Betroffenen faktisch keinen Zugang zu Anwälten haben. Fehlentscheidungen bleiben damit unkorrigiert. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt warnt: "Es darf keine rechtsschutzfreien Räume geben, Husch-Husch-Verfahren dürfen nicht zum Standard werden."

Laut Agenturberichten soll der Familiennachzug für ein Jahr ausgesetzt werden. In der Praxis würde dies eine mehr als dreijährige Trennung bedeuten - auch bei Syrern. Mehrere Monate warten Asylsuchende nach der Registrierung auf den offiziellen Beginn des Asylverfahrens. Dieses dauert dann bei Syrern rund ein halbes Jahr, bei anderen noch länger: Somalische Staatsangehörige warten im Durchschnitt ein Jahr. Nach der Anerkennung wird der Familiennachzug für ein weiteres Jahr verwehrt, so die Neuregelung. Wird der Familienzusammenführungsantrag dann bearbeitet, dauert es oft noch ein Jahr, bis die Angehörigen endlich einreisen können. Das Asylpaket II wird die Not der Menschen nur vergrößern. "Die drohende Aussetzung des Familiennachzugs wird den derzeitigen Trend verstärken, dass Kleinkinder, Kinder und Frauen sich auf die lebensgefährliche Fluchtroute und in die Hände von Schleusern begeben", sagt Burkhardt. PRO ASYL befürchtet, dass die Todesrate in der Ägäis steigen wird. In diesem Jahr sind bereits 179 Schutzsuchende in der Ägäis gestorben. Nach Angaben des UNHCR sind bereits rund die Hälfte der Ankommenden auf den griechischen Inseln Frauen und Kinder.

Auch im Fall von krankheitsbedingten Abschiebungshindernissen sind gravierende Verschärfungen vorgesehen. Kranke müssen künftig mit detaillierten Attesten nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht. Reichen sie das Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Im Klartext heißt dies: Im Zweifel wird abgeschoben. Insbesondere traumatisierte Menschen wird diese Vorgehensweise gefährden. Das von Ausländerbehörden gesäte Misstrauen gegen Ärzte, die schwerwiegende psychische Erkrankungen diagnostizieren, behandeln und ggf. fachärztliche Stellungnahmen abgeben, wird im Gesetz auf eine Weise verankert, die es den Betroffenen unmöglich macht, sich im Schnellverfahren erfolgreich an die qualifizierten Personen zu wenden.

Die geplante Wohnsitzauflage wird selbst anerkannte Flüchtlinge an einen Wohnort fesseln. Ihre Chancen Arbeit zu finden und auf eigenen Füßen zu stehen, werden geringer. "Flüchtlinge dazu zu zwingen, ihr neues Leben genau dort zu beginnen, wo Einheimische wegen mangelnder Zukunftschancen abwandern, ist integrationspolitisch gedacht geradezu absurd", kritisiert Burkhardt. Das ist nicht nur eine arbeitsmarktpolitische Fehlsteuerung, Flüchtlinge werden auch in die Isolation getrieben und möglicherweise länger als nötig von Sozialleistungen des Staates abhängig gemacht.

Die CSU möchte u.a. Algerien, Marokko und Tunesien auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten setzen. Das Konzept "sicherer Herkunftsstaat" ist vollends zum Spielball politischen Gutdünkens fernab rechtsstaatlicher Erwägungen mutiert. Nach Auffassung von PRO ASYL und anderen Menschenrechtsorganisationen sind Marokko, Algerien und Tunesien alles andere als sichere Herkunftsstaaten. Die Lage in den drei Ländern zeigt, dass dort Menschenrechtsverletzungen stattfinden und der Staat zuweilen keinen Schutz bietet oder sogar selbst der Verursacher von Menschenrechtsverletzungen ist. Sollte Deutschland die drei Staaten in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, dürfte dies auch außenpolitische Konsequenzen haben: Deutschland würde den Staaten einen Persilschein ausstellen, obschon grundlegende Menschenrechte verletzt werden.

PRO ASYL appelliert an die Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Parteivorsitzenden Gabriel und Seehofer: Diese Pläne dürfen keinesfalls Gesetz werden. Sie sind eine Entrechtung von Schutzsuchenden. Das individuelle Asylrecht wird zugunsten standardisierter Schnellverfahren zurückgedrängt, der Rechtsschutz ausgehöhlt. Das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie soll hinter Abschreckungsinteressen zurückstehen. Das Kalkül, dass damit weniger Flüchtlinge nach Europa fliehen, wird nicht aufgehen.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 28. Januar 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2016

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