Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V. - 12.02.2015
Nanomaterialien in Lebensmitteln - Noch viel Klärungsbedarf
Zum Tagungsmotto "Überwachung und Industrie im Dialog" hat der
Regionalverband Nord der Lebensmittelchemischen Gesellschaft ein heißes
und zudem brandaktuelles Thema ausgewählt: Nanomaterialien. Denn seit dem
13. Dezember 2014 gilt nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
eine Kennzeichnungs-pflicht für alle Zutaten, die in Form "technisch
hergestellter Nanomaterialien" im Lebensmittel vorhanden sind. Die
Prüfung, ob dieser rechtlichen Verpflichtung nachgekommen wurde, ist aber
zur Zeit noch gar nicht möglich, so Dr. Axel Preuß, Leiter des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit, im Vorfeld der Regionalverbandstagung am 9. und
10. März an der Universität Oldenburg.
Preuß bezeichnet in seinem Vortrag "Law meets Science: Kennzeichnungspflicht für Nanomaterial" die derzeitige Begriffsbestimmung für Nanomaterialien als ungeeignet. Eine Neufassung der Definition sei in Bearbeitung, aber auch aus diesem Grunde sei derzeit nicht eindeutig geklärt, wann Nanomaterialien in Lebensmitteln zu kennzeichnen sind. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass es bisher kein Nachweisverfahren gibt, das die notwendigen Anforderungen gemäß der derzeitigen Begriffsbestimmung für kennzeichnungspflichtiges Nanomaterial erfüllt. "Die Wissenschaft ist daher gefordert, sich möglichst schnell auf eine entsprechende Analysenmethode zu einigen, die dann als Standardverfahren festgelegt werden muss", so Preuß.
Den Stand der Analytik von Nanomaterialien beleuchtet auf der Tagung Dr. Philipp Brüning, der bei der Eurofins WEJ Contaminants GmbH die Abteilung Nanotechnologie leitet und Obmann der Arbeitsgruppe Nanomaterialien in der Lebensmittelchemischen Gesellschaft ist. Auch er weist auf den Klärungsbedarf hin, den es noch immer bei der Definition von Nanomaterialien, beim Umgang mit regulatorischen Vorgaben und bei der Beurteilung von Produkten gibt. Verlässliche Analysenmethoden seien für eine rechtliche Beurteilung ebenso notwendig wie für die Qualitäts- und Sicherheitsprüfung, die Hersteller an ihren Produkten durchführen und belegen müssten. Routineanalysen seien aber wegen der komplexen Matrices der Lebensmittel gegenwärtig noch nicht möglich. In der Regel müssen die Methoden an die jeweiligen Fragestellungen angepasst werden. Hierzu werden Strategien erarbeitet, die Methoden schnell zu modifizieren, und Erfahrungen mit den unterschiedlichen Techniken gesammelt. So gelangt man mehr und mehr zu fundierten Abschätzungen, ob ein Produkt wegen Nanomaterialien zu kennzeichnen ist.
Die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) gehört mit rund 31.000
Mitgliedern zu den größten chemiewissenschaftlichen Gesellschaften
weltweit. Sie hat 27 Fachgruppen und Sektionen, darunter die
Lebensmittelchemische Gesellschaft, deren Aufgabe es ist, den
Gedankenaustausch auf dem Gebiet der Lebensmittelchemie und deren
Nachbardisziplinen zu fördern und fachliche Anregungen zu vermitteln. Zu
diesem Zweck werden u.a. Tagungen der sechs Regionalverbände durchgeführt.
Die Lebensmittelchemische Gesellschaft ist mit fast 2.900 Mitgliedern die
größte Fachgruppe in der GDCh. Sie veranstaltet alljährlich den Deutschen
Lebensmittelchemikertag - in diesem Jahr vom 14. bis 16. September in
Karlsruhe.
Weiterführende Informationen unter:
https://www.gdch.de/netzwerk-strukturen/fachstrukturen/lebensmittelchemische-gesellschaft/regionalverbaende.html.
Weitere Informationen unter:
http://www.gdch.de
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V., Dr. Renate Hoer, 12.02.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2015
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