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VERBRAUCHERSCHUTZ/1083: Strengere Grenzwerte für Lebensmittel und Futtermittel aus Japan (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 080 vom 8. April 2011

Europäische Kommission legt strengere Grenzwerte für Lebensmittel und Futtermittel aus Japan fest


Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 8. April in Brüssel auf international einheitliche, strengere Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan verständigt.


Zuvor hatte sich Deutschland mit einem Vorschlag zur Harmonisierung der Grenzwerte an die Kommission gewandt, um eine für die Verbraucher nachvollziehbare Regelung zu schaffen und zudem die Kontrollen an den EU-Außengrenzen einfacher und noch effektiver zu gestalten.

Grundlage für die nun vorgenommene Festsetzung der neuen EU-Grenzwerte waren drei aktuell geltende Regelungen: die als Konsequenz aus der Tschernobyl-Katastrophe 1986 beschlossene Schubladen-Verordnung (Euratom 3954/1987), die sogenannte Tschernobyl-Verordnung (Nr. 733/2008 - für Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittstaaten, die von den Folgen der Reaktor-Katastrophe betroffen waren) sowie die geltenden Grenzwerte in Japan. Bei der Vereinheitlichung dieser drei Regelungen wurde von der EU immer der jeweils niedrigste Grenzwert angesetzt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Grenzwerte für Jod, Cäsium und Plutonium deutlich abgesenkt werden.

Die neuen Grenzwerte sind bereits in Kürze für alle Lebensmittel und Futtermittel aus Japan anzuwenden - auch, wenn sie über ein anderes Land nach Deutschland gelangen. Neu ist auch eine Klarstellung für Fische und Fischereierzeugnisse: Die EU-Vorschriften sind für alle Produkte aus den Küstengewässern der betroffenen japanischen Regionen verbindlich, unabhängig davon, wo sie an Land gebracht wurden.

Alle bisherigen Kontrollvorschriften bleiben erhalten: Weiterhin werden alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Zertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, müssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden. Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden und nur dann, wenn die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. (*)


Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, alle Ergebnisse ihrer Kontrolluntersuchungen an die Europäische Kommission zu melden. In der Meldung der Bundesregierung vom 6. April 2011 wird deutlich, dass die deutschen Überwachungsbehörden nach wie vor keine belasteten Waren aus der Krisenregion festgestellt haben. Viele Bundesländer berichten, dass seit dem Reaktorunglück in Fukushima keine Lebensmittelsendungen aus Japan eingetroffen seien. Dennoch ist nach Einschätzung des Bundesverbraucherministeriums nicht auszuschließen, dass in den kommenden Wochen bei einzelnen Importwaren aus dem Raum Japan eine Belastung festzustellen sein könnte. Die zuständigen Länderbehörden und die wissenschaftlichen Einrichtungen sind auf diesen Fall vorbereitet. Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat in Deutschland höchste Priorität.


(*) Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.bmelv.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 80 vom 08.04.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2011