Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

VERBRAUCHERSCHUTZ/1074: Im Zweifel gegen Bisphenol A - Nach langem Ringen beugt sich die EFSA (aid)


aid-PresseInfo Nr. 7 vom 16. Februar 2011

Im Zweifel gegen Bisphenol A

Nach langem Ringen beugt sich die EFSA


(aid) - Ab Juni dürfen keine Babyflaschen mehr verkauft werden, die mit der umstrittenen Chemikalie Bisphenol A hergestellt wurden. In der Produktion wird der Einsatz der Chemikalie bereits ab dem 1. März verboten. Damit geht ein seit Jahren schwelender Streit um die Sicherheit eines in der Kunststoffindustrie viel verwendeten Stoffes in einem höchst umstrittenen Anwendungsbereich zu Ende. Einige Wissenschaftler warnen vor einem Zusammenhang zwischen der im Alltag verwendeten Kunststoffmenge und der Unfruchtbarkeit von Männern sowie dem Auftreten von Diabetes und Fettleibigkeit.

Nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung und der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sind gesundheitliche Nachteile durch Bisphenol A in Lebensmitteln nicht zu befürchten. "Die Mengen an Bisphenol A, die von der Bevölkerung in Deutschland mit der Nahrung aufgenommen werden, liegen in allen Altersgruppen deutlich unter dem festgelegten Grenzwert", erklärte auch das Bundesverbraucherministerium.

Da jedoch noch nicht alle Fragen zu Bisphenol A abschließend wissenschaftlich geklärt seien, habe die EU-Kommission insbesondere auf Drängen Deutschlands vorsorglich die Verwendung dieses Stoffes in einer Richtlinie eingeschränkt. Damit sei der Weg frei, um in Deutschland die Verwendung von Bisphenol A in Babyfläschchen zu verbieten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die Entscheidung, forderte aber ein generelles Verbot der Chemikalie in allen Anwendungen.

Bisphenol A ist eine Substanz, die unter anderem für die Herstellung bestimmter Kunststoffe verwendet wird, die auch in Babyflaschen verwendet werden. Zahlreiche Babyartikel-Hersteller hatten aber bereits seit einiger Zeit freiwillig auf den Einsatz von Bisphenol A verzichtet und dies auf ihren Produkten entsprechend gekennzeichnet, beispielsweise mit "bpa-frei" oder "bpa free".

Britta Klein, www.aid.de


*


Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 7 vom 16. Februar 2011
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2011