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WARENKUNDE/199: Tamarillo - Baumtomate aus Südamerika (aid)


aid-Newsletter Nr. 9/15 vom 25. Februar 2015

Tamarillo

Baumtomate aus Südamerika


(aid) - Die Baumtomate ( Tamarillo ) hat einen herbsüßen Geschmack und ist kein Gemüse, sondern botanisch gesehen eine Beerenfrucht. Das exotische Obst wird meist frisch gegessen - wie eine Kiwi - einfach halbiert und ausgelöffelt. Es schmeckt aber auch verarbeitet in süßen und herzhaften Gerichten, etwa im Obstsalat und im Sorbet, als Brotaufstrich, zur Käseplatte, in Konfitüren, Chutneys, Suppen und Soßen. Eine leckere Vorspeise ist mit Parmesan überbackene Baumtomate zu einem grünen Salat. Selbst in Cocktails und Milchshakes sorgen die kleinen Exoten für eine besondere Note. Man kann die roten Früchte auch wie Tomaten garen und als Beilage zu Fisch und Fleisch servieren.

Die Schale ist sehr bitter und wird mit einem scharfen Messer entfernt. Wenn man die Frucht mit kochendem Wasser überbrüht, lässt sich die Schale leichter abziehen.

Die Baumtomate ( Solanum betaceum ) gehört wie die Tomate zu den Nachtschattengewächsen, ist aber nicht näher mit ihr verwandt. Vermutlich stammt der baumartige Strauch ursprünglich aus den Anden Perus. Er erreicht eine Höhe von zwei bis sieben Metern und hat eine schirmförmige Krone. Die eiförmigen Früchte hängen wie in kleinen Trauben an langen Stielen und haben eine glatte Schale. Das geleeartige Fruchtfleisch ist von essbaren Samen. Am Rand ist es fester und weniger süß. Je nach Reifegrad ist die Baumtomate gelb, orange oder rot gefärbt, oft auch mit dunklen Streifen. Die Tamarillo enthält wertvolle Nährstoffe wie Kalium, Magnesium, Eisen und Phosphor, Vitamin A, B6, C und E.

Tamarillos sind ganzjährig in gut sortierten Lebensmittelgeschäften erhältlich. Reife Früchte erkennt man daran, dass die Schale auf leichten Druck nachgibt. Im Gemüsefach des Kühlschranks hält sich die Baumtomate ein bis zwei Wochen.

Heike Kreutz, www.aid.de

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Quelle:
aid-Newsletter 9/15 vom 25.02.2015
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2015

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