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VERBAND/1857: Kritik an Arzneimittelgesetz-Novelle (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 16. August 2012

Kritik an Arzneimittelgesetz-Novelle

DBV: Gesetz bringt mehr Bürokratie ohne effektives Vorgehen gegen resistente Keime



Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht durch die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) enorme zusätzliche Bürokratie auf die Landwirte und Tierärzte zukommen, ohne dass Fortschritte beim Kampf gegen resistente Keime erzielt würden. Der Verband wehrt sich daher gegen geplante zusätzliche Auflagen, die sich für die Tierhalter in Kosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages auswirken könnten. So sollen Landwirte nach dem Vorschlag von Bundesministerin Aigner monatlich melden, welche Tiere wie viele Tage mit welchen Antibiotika behandelt wurden. Diese Pflicht kommt zusätzlich zu den umfangreichen Dokumentationen, die die Tierhalter über alle Tierarzneimittel bereits seit mehr als 10 Jahren zu erledigen hat.

Aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens und der im Gesetz vorgesehenen Zeiträume für Erfassung, Auswertung, Analyse und Erstellen von Maßnahmeplänen sowie Erfolgskontrolle werden zudem frühestens 2015/2016 vorzeigbare Ergebnisse erzielt. Die Landwirtschaft sieht sich dagegen schon jetzt auf gutem Weg, da sie bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH bereits begonnen hat, Daten über den Antibiotikaeinsatz in der Geflügelmast (seit 1. April 2012) zu erheben und dieses auch für Mastschweine zeitnah vorsieht. Im Ergebnis würden kostengünstig und praktikabel Parameter für Entwicklungen des Antibiotikaeinsatzes bereits in Kürze berechnet. Da die Tiergesundheit im Eigeninteresse der Tierhalter liege, sei zu erwarten, dass die freiwilligen Bestrebungen der Landwirtschaft, den Einsatz von Antibiotika weiter zu senken, erfolgreich sein werden.

Der Gesetzentwurf sieht demgegenüber vor, dass die Landesbehörden Durchschnittswerte der sogenannten Therapiehäufigkeit ermitteln, die dann wiederum für die Tierhalter als Maßstab gelten sollen. Wer nur einmal deutlich über diesem Durchschnitt liegt, muss mithilfe des Hoftierarztes Pläne zur Verringerung erstellen. In diese Maßnahmenpläne sollen die Veterinärbehörden dann bei Bedarf eingreifen können. Der DBV bezweifelt, dass die Veterinärämter der Länder und Kreise ausreichend Personal haben, um dieses Gesetz umzusetzen. Die Länder seien nun gefordert, nicht nur Studien vorzulegen, sondern in den für die Überwachung zuständigen Veterinärämtern mehr Personal vorzuhalten.

In seiner aktuellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf begrüßt der DBV ausdrücklich alle Maßnahmen, die wirksam dabei helfen, die Eindämmung von gegen Antibiotika resistenten Keimen effizient zu erreichen. Unverständnis äußert der DBV jedoch darüber, dass allein die Halter von Lebensmittel liefernden Tieren extrem hohe Auflagen durch die Gesetzesänderung zu erwarten haben, obwohl im Arzneimittelgesetz die Zulassung und der Verkehr aller Arzneimittel - also auch für den Hobbytierbereich und die Humanmedizin - geregelt werden. Durch die einseitig belastenden Maßnahmen würde die vor vier Jahren gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium, -forschungsministerium und -landwirtschaftsministerium begonnene Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) völlig ignoriert. Wenn nicht jetzt der verantwortungsbewusste und damit geringere Einsatz von Antibiotika in allen Bereichen der Medizin gefordert und gefördert würde, verlöre das seit Jahren in der DART formulierte umfassende Strategie gegen resistente Keime an Glaubwürdigkeit, heißt es beim DBV.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. August 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
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Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2012