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VERBAND/1719: Bauernverband fordert verursacherbezogene Haftung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. Juni 2011

Bauernverband fordert verursacherbezogene Haftung

Forum zur Haftung bei Umweltkontaminanten in der Landwirtschaft


Wenn staatliche Stellen es aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutzes für erforderlich halten, umfangreiche Verzehrswarnungen - wie beim Ehec-Verdacht - auszusprechen, trägt der Deutsche Bauernverband (DBV) dies mit. Wenn dadurch jedoch die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, wie jetzt der Gemüsebauern, gefährdet wird, muss die Politik sich diesen Folgen stellen. Die unverschuldet in die schwerste Krise seit Tschernobyl geratenen Gemüsebauern dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Das betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born vor 80 Teilnehmern des 3. Berliner Forums "Wer den Schaden hat, hat den Schaden!? Haftung für Umweltkontaminanten in der Landwirtschaft" in Berlin.

Der letzte Dioxinskandal befinde sich noch mitten in der Aufarbeitung. Dies sei der eigentliche Anlass des Berliner Forums gewesen, das die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht und der DBV gemeinsam veranstaltet haben, stellt Born fest. Leider falle die Frage, wie die Schäden verteilt werden, bei der Aufarbeitung der jeweiligen Krise schnell unter den Tisch. Anders als bisher bei Ehec, gäbe es bei dem Dioxinvorfall von Januar 2011 einen eindeutig Verantwortlichen. Genauso wie die Landwirte heute in vielen Bereichen, etwa des Umweltrechts, trotz Einhaltung aller Vorgaben der guten fachlichen Praxis für Schäden einstehen müssten, sollten auch die Futtermittelunternehmer konsequent zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung herangezogen werden anstatt die Lasten durch immer wieder notwendige Hilfsprogramme zu sozialisieren. Dies untermauerte Stephan Gersteuer, Generalsekretär des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, in seinem Überblick der Rechtsgrundlagen zu Haftungsketten und Haftungslücken. Eine verschuldensunabhängige Haftung sei auch die beste Vorbeugung vor unlauterem Verhalten in dem sensiblen Sektor der Futtermittelproduktion.

Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung und Podiumsgastredner Dr. Norbert Rollinger indes hält eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, ebenso wie die vom DBV geforderte Pflicht-Haftpflichtversicherung für Futtermittelhersteller und -lieferanten für ungeeignet. Stattdessen sollten seiner Ansicht nach bereits vorhandene individuelle Versicherungen das Schadensrisiko begrenzen. Zielführend seien vor allem Prävention und Kontrolle. Dass generell nicht alle Risiken versicherbar seien, unterstrich auch Dr. Christian Bock, Bereichsleiter Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Dies gelte insbesondere für Imageschäden, Imagewandel oder Marktverwerfungen infolge von Umweltkontaminanten. Die Gesellschaft könne nicht in einer "Vollkaskomentalität" leben, resümierte auch Dr. Horst Reinhardt, Vorstandsvorsitzender der Edmund Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentenbank in seinem Schlusswort.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Juni 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2011