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VERBAND/1467: Bauernverband erhebt Einspruch gegen "Schweinepatent EP 1651777" (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. April 2009

DBV erhebt Einspruch gegen "Schweinepatent EP 1651777"

Sonnleitner: Patentrecht muss dringend geändert werden


Der Deutsche Bauernverband erhebt Einspruch gegen das sogenannte Schweinepatent mit der Nummer EP 1651777. Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverband (DBV), Gerd Sonnleitner, im Rahmen einer Pressekonferenz in München. Es dürfe nicht sein, dass herkömmliche Züchtungsmethoden wie Selektion und Kreuzung patentierbar würden, nur weil sie mit technischen Elementen "garniert" würden, so wie es das Schweinepatent vorsehe. Gemeinsam mit dem Schweinezüchter Hans-Benno Wichert machte er deutlich, dass sich die Kritik der Bauern jedoch nicht nur gegen das Schweinepatent richte, sondern das Patentrecht grundsätzlich dringend geändert werden müsse, damit Züchtungsarbeit weiterhin erfolgreich durch mittelständische Unternehmen betrieben werden kann.

Durch das Schweinepatent wird ein technisches Verfahren patentiert, mit dem Schweine auf ein Leptin-Rezeptor-Gen untersucht werden können. Problematisch sei, dass nicht nur dieses technische Verfahren patentiert würde, sondern auch Elemente der herkömmlichen Züchtung. Daher sei das Verbot der Patentierung biologischer Verfahren nicht beachtet worden, verdeutlichte Sonnleitner den Hauptgrund für den Einspruch des Bauernverbandes. "Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf. Das Verbot, herkömmliche Züchtungsverfahren zu patentieren, muss klarer und unmissverständlich gefasst werden, damit kein Missbrauch wie durch das Schweinepatent mehr möglich ist", forderte der DBV-Präsident. Gleichzeitig sprach er sich prinzipiell für ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen aus. Genetische Ressourcen müssten weiterhin frei zugänglich sein. Denn um den Züchtungsfortschritt weiterhin sicherzustellen, müssten die Züchter im weltweiten Genpool nach Eigenschaften suchen können, ohne dafür Lizenzen zu zahlen.

Sonnleitner wies darauf hin, dass die Pflanzenzucht heute von dem sehr effektiven Instrument des Sortenschutzes geprägt sei. Der Sortenschutz ermögliche mit dem Züchtervorbehalt, dass genetisches Material von jedem Züchter unentgeltlich zur Weiterzüchtung genutzt werden könne. Mit dem Sortenschutz werde auf hervorragend angepasste Art und Weise züchterischer Fortschritt mit der Sicherung genetischer Vielfalt kombiniert. Dies alles drohe durch Monopolstellungen, wie sie das Patentrecht vermittelt, ausgehöhlt zu werden. Als weiteren Kritikpunkt führte Sonnleitner an, dass Patente oftmals viel zu breit erteilt würden und anschließend in teuren und langwierigen Einspruchsverfahren auf Initiative der betroffenen Landwirte und Züchter korrigiert werden müssten. Die hohe Erfolgsquote der Einspruchsverfahren von 70 Prozent Erfolg oder zumindest Teilerfolg belege, dass auch in dieser Hinsicht dringend Handlungsbedarf bestehe.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. April 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2009