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RECHT/351: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Weinabgabe (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz

Pressemitteilung Nr. 159 vom 15. September 2010

Klöckner: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Weinabgabe


Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, begrüßt die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zur Weinabgabe. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt damit in zweiter Instanz die Erhebung von Abgaben zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds.


"Das OVG hat die besondere Situation der deutschen Weinwirtschaft richtig eingeschätzt und bewertet. Die Entscheidung festigt sowohl für den Deutschen Weinfonds als auch für die Weinwerbungen in den Anbaugebieten des Landes Rheinland-Pfalz die Basis für die künftige Arbeit", sagte Klöckner. Die Entscheidung des OVG folgt in allen wesentlichen Punkten der Argumentation des Deutschen Weinfonds und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie bestätigt die Notwendigkeit der Abgabenerhebung und die Verwendung der Mittel für den gesetzlich vorgeschriebenen Zweck, deutsche Weine im In- und Ausland zu fördern.

"Die Entscheidung sollte der Weinwirtschaft ein Ansporn sein, sich solidarisch zu verhalten und die Arbeit dieser Einrichtungen weiter zu unterstützen. Die deutsche Weinwirtschaft braucht eine schlagkräftige Gemeinschaftseinrichtung", betonte Klöckner.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 159 vom 15.09.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2010