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RECHT/350: Weingesetz angepaßt (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 18. Juni 2010

Weingesetz angepasst

DBV: Vergleichbare Wettbewerbsbedingungen werden geschaffen


Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Weingesetzes beschlossen. Damit sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen geschaffen und die Qualität der Weinerzeugung sicher gestellt werden, kommentierte der Deutsche Bauernverband (DBV). Das von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen als fraktionsübergreifende Initiative eingebrachte Gesetz sieht vor, dass die Traubenmost- und Weinerzeugung aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Traubenmost oder teilweise gegorenem Traubenmost auch im Einklang mit der Hektarertragsregelung erfolgt. Hiermit sollen für alle Erzeugergruppen gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden und auf diese Weise das Ziel sichergestellt werden, die Weinqualität zu steigern und die Stabilisierung des Weinmarktes herbei zu führen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 9. Juli abschließend über das Gesetz beraten.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juni 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2010