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MARKT/1969: Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. September 2012

Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel muss besser überwacht werden

DBV zum Hauptgutachten der Monopolkommission



Die Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik muss viel stärker als bisher einen fairen Wettbewerb in der vertikalen Produktionskette sichern. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Stellungsnahme zum Hauptgutachten der Monopolkommission mit dem Titel "Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen" hingewiesen. Der DBV kommt in der Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zu der Einschätzung, dass die Erzeuger- und Verarbeiterseite engen Vorgaben unterworfen ist, dagegen jedoch unlautere Handelspraktiken der nachgelagerten Stufen weitgehend unbehelligt blieben. Die Auswirkungen von Niedrigpreisstrategien und unfairen Vertragspraktiken der großen Handelsketten auf die vorgelagerten Vertragspartner, so zum Beispiel die Einforderung von Sonderrabatten aller Art, müssen stärker in den Fokus gerückt werden, heißt es beim DBV. Es müssten gezielte Untersuchungen zur Wettbewerbs- und Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt werden.

Im Unterschied zu ihrer früheren Auffassung schließt nunmehr die Monopolkommission aber nicht mehr aus, dass Handelsunternehmen in Deutschland durchaus auch über eine wettbewerbspolitisch problematische Nachfragemacht verfügen, teilt der DBV mit. Der DBV kritisiert aber, dass die Monopolkommission die Entwicklungen im Lebensmittelbereich zu einseitig aus der Sicht des horizontalen Wettbewerbs und zu sehr im Sinne kurzfristiger Preisvorteile für den Endverbraucher bewertet.

Der DBV hat sich in seiner Stellungnahme gegen die Auffassung der Monopolkommission ausgesprochen, das Verbot von Verkäufen unter Einstandspreis ersatzlos zu streichen. Zurzeit gelte sogar das verschärfte Verbot. Danach dürfe der Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis auch nicht gelegentlich erfolgen. Diese Regelung habe eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung, stellt der DBV fest. Sie sichere einen fairen Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und helfe, den teilweise ruinösen Preiskampf zu entschärfen. Deshalb begrüßt der DBV ausdrücklich die Pläne der Bundesregierung, das generelle Verbot von Lebensmittelverkäufen unter Einstandspreis um weitere fünf Jahre bis Ende 2017 zu verlängern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. September 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2012