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GENTECHNIK/501: Bei Verunreinigung dürfen Landwirte nicht auf Kosten sitzen bleiben (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 29. Februar 2012

"Saatgut mit Spuren gentechnischer Veränderungen darf nicht in Anbau gelangen"

DBV: Bei Verunreinigung dürfen Landwirte nicht auf Kosten sitzen bleiben


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine Anordnung der zuständigen Landesbehörden zum Umbruch von Rapsbeständen, die geringe Spuren von gentechnisch verändertem Raps enthielten, als rechtmäßig eingestuft. Die betreffenden Landwirte hatten Rapssaatgut verwendet, für das zuvor in zertifizierten Laboren keine entsprechenden Verunreinigungen nachgewiesen worden waren.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) erneuerte anlässlich dieser höchstrichterlichen Entscheidung seine Forderung, wonach Bund und Länder durch frühzeitige, umfangreiche Kontrollen sicherstellen müssen, dass kein gentechnisch verunreinigtes Saatgut in den Verkehr und damit zur Aussaat gelangt. Ein weiteres Problem sieht der DBV im Fehlen einer praktikablen Nachweisgrenze für Spuren von gentechnischen Veränderungen im Saatgut. Hier gilt also de facto die Nulltoleranz. Bei einer Nulltoleranz ergeben sich aber aufgrund der Fehleranfälligkeit der Analysemethoden erhebliche Rechtsunsicherheiten. Damit es nicht zum Verlust ganzer Saatgutpartien komme, weil diese vernichtet werden müssen, sollte aus Sicht des Bauernverbandes eine praktikable technische Nachweisgrenze nahe 0,1 Prozent für gentechnisch veränderte Anteile eingeführt werden, forderte der DBV. Für den Berufsstand sei es nicht akzeptabel, dass die Landwirte, die unwissentlich Saatgut mit Spuren gentechnisch veränderten Pflanzen verwandt hätten, auf den Kosten für Umbruch und Ertragsausfälle sitzen blieben. In dieser Frage würden die Kontrollbehörden und die Saatgutunternehmen weiterhin in der Verantwortung stehen, stellte der DBV fest.

Grundsätzlich mache die geltende verschuldensunabhängige, gesamtschuldnerische Haftung den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nach Auffassung des DBV nach wie vor wirtschaftlich unkalkulierbar und sei auch nicht versicherbar. Da auch nur eine geringe Verbraucherakzeptanz für gentechnisch veränderte Produkte vorhanden sei, rät der DBV jedem Landwirt vom Anbau gentechnisch veränderter Kulturen ab.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Februar 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2012