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GENTECHNIK/461: Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zum Gentechnikgesetz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 24. Juni 2010

Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zum Gentechnikgesetz

DBV: Verschuldensunabhängige Haftungsregelung ist unverhältnismäßig


Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt anlässlich der morgigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zum Normenkontrollantrag des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz seine bisherigen Positionen. Die mit dem Gentechnikgesetz im Jahre 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung für GVO-anbauende Landwirte ist aus Sicht des DBV unverhältnismäßig. Da Landwirte nach dieser Regelung trotz gesetzeskonformen Verhaltens einem unkalkulierbaren und nicht versicherbaren Risiko ausgesetzt sind, kann der Deutsche Bauernverband den Landwirten bei dieser Gesetzeslage nur vom GVO-Anbau abraten.

Der DBV hatte im damaligen Gesetzgebungsverfahren gefordert, dass bei gesetzeskonformem Verhalten die Haftungslücke durch einen gesetzlich verankerten Haftungsfonds geschlossen werden müsste. Für Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen, hätte über diesen Weg eine unbürokratische Regulierung möglicher Schäden ohne Ausfallrisiko sichergestellt werden können. Außerdem hätten auch die Saat- und Pflanzgutliefernden Unternehmen über einen Haftungsfonds in Verantwortung genommen werden können. Vergleichbare Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten verdeutlichen, dass eine derartige Regelung eines Haftungsfonds durchaus praktikabel sein kann.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Juni 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2010