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MELDUNG/604: Klöckner - Bei Futterengpässen für Tiere werden Länder und Bund handeln müssen (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Presseinformation vom 02.08.2018

Klöckner: "Bei Futterengpässen für Tiere werden Länder und Bund handeln müssen. Jetzt sind schnelle Informationen aus den Ländern notwendig"

Bundeslandwirtschaftsministerin schreibt Brief an Länderminister, um koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen


Die ersten schwerwiegend Betroffenen sind aufgrund der extremen Trockenheit die viehhaltende Betriebe. Das Futter für die Tiere wird knapp.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "Zu Versorgungsengpässen soll es erst gar nicht kommen. Deshalb habe ich meine Länderkollegen aufgefordert, mir schnell fundierte Informationen über Ernteschäden und Förderprogramme unter anderem für viehhaltende Betriebe kurzfristig zu übermitteln. Darauf sind wir für unsere Begleitung der Maßnahmen der Länder dringend angewiesen. Nur so kann ein koordiniertes, zeitnahes und vom Bund flankiertes gemeinsames Vorgehen möglich sein."

Weiterhin sagte Klöckner: "Bauer zu sein - das ist kein Beruf wie jeder andere auch. Sie sorgen für unsere täglichen Mittel zum Leben. Sie sind wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig vom Wetter als Grundlage für das tägliche Arbeiten abhängig. Für viele Landwirte geht es angesichts der extremen Trockenheit um ihre Existenz. Deshalb ist es so wichtig, dass wir einen verlässlichen, faktenbasierten Überblick über die Ernte bekommen. Es müssen klare Bedingungen eingehalten werden, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Der Erntebericht folgt einer bewährten Praxis, denn das Bild in Deutschland sieht bislang sehr unterschiedlich aus. Viele Viehalter haben große Not, ihre Tiere zu versorgen, denn das Gras als Futter fehlt. Bereits jetzt wird schon das Futter eingesetzt, das für den Winter vorgesehen war. Bei den tierhaltenden Betrieben werden wir schneller reagieren müssen. Deshalb ist es notwendig, dass sich die Bundesländer vor Ort einen Überblick über die Lage verschaffen. Sie sollen meinem Ministerium Ernteschäden und ihre Förderprogramme mitteilen, dann prüfen wir, wie wir die Maßnahmen von Bundesseite aus flankieren können."

Im Bundeskabinett hatte Klöckner am Mittwochmorgen über die sich bis jetzt abzeichnende Lage der Landwirte und Viehhalter informiert. Ende August wird sie dann die Erntedaten im Kabinett vorstellen und das weitere Vorgehen besprechen. In der Zwischenzeit finden weitere Abstimmungs- und Koordinierungsrunden mit den Ländern statt.

Die Ministerin hat außerdem bereits EU-Kommissar Hogan gebeten, im Rahmen des EU-Rechts alle Möglichkeiten zu schaffen, die Vorschriften zum Nutzen des Aufwuchses von Flächen mit Zwischenfrüchten und von bestimmten ökologischen Vorrangflächen weiter zu öffnen. Zur Änderung der nationalen Durchführungsvorschriften findet derzeit eine beschleunigte Ressortabstimmung statt, um diese möglichst schnell auf den Weg zu bringen.


Hintergrund:

Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind für Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Naturereignissen die Länder zuständig. Die Länder können bei Naturkatastrophen (wie z. B. Überschwemmungen, Orkane) oder diesen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen (wie z. B. Dürre, Starkregen) in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund einer bei der EU notifizierten nationalen Rahmenrichtlinie Hilfen leisten.
Der Bund kann bei außergewöhnlichen Naturereignissen nur ausnahmsweise im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation und Verantwortung finanzielle Hilfe leisten. Voraussetzung dafür ist die Einstufung des Schadereignisses als "Ereignis von nationalem Ausmaß". Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, unterliegt einer wertenden Einschätzung der Gesamtumstände des jeweiligen Schadereignisses.
In Bezug auf die derzeitige Trockenheit und die Unwetter wurden bereits folgende Hilfsmaßnahmen ergriffen:

• Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat Ende Juni 2018 ihr Liquiditätssicherungsprogramm für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die aufgrund der Trockenheit und Unwetter in 2018 Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben, geöffnet. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken.

• Die Länder können seit 1. Juli 2018 die Futternutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen der Kategorie Brache freigeben und machen davon in den besonders betroffenen Regionen auch Gebrauch.

• Die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft GmbH (BVVG) gewährt auf begründeten Antrag von der Trockenheit betroffenen Betrieben die Stundung von fälligen Pachtraten.

Darüber hinaus kommen weitere Hilfsmöglichkeiten in Betracht:

  • Die geschädigten Betriebe können Anträge auf Stundung von Steuerschulden stellen.
  • Die Finanzbehörden der Länder können steuerliche Vorauszahlungen anpassen und auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.
  • Die geschädigten Betriebe können eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen.


Weitere Informationen wie der Erntebericht entsteht, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Klimawandel/_Texte/FAQ-Erntebericht-Hilfen-Extremwetter.html

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Quelle:
Presseinformation Nr. 91 vom 2. August 2018
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2018

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