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MELDUNG/114: Branntweinmonopol endgültig bis Ende 2017 verlängert (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 218 vom 10. Dezember 2010

Aigner: Branntweinmonopol endgültig bis Ende 2017 verlängert


Nachdem heute der Rat für Wettbewerbsfähigkeit der Verlängerung des Branntweinmonopols zugestimmt hat, können Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien noch bis Ende 2017 Agraralkohol erzeugen. Landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien erhalten noch bis 2013 Produktionsbeihilfen. Im Gegenzug müssen diese ihre Produktionsvolumen aber sukzessive bis 2013 senken.


"Damit endet das seit 1918 bestehende Branntweinmonopol in Deutschland definitiv am 31. Dezember 2017. Ich freue mich, dass ein abruptes Ende des Branntweinmonopols vermieden werden konnte. Die landwirtschaftlich ausgerichtete Brennereiwirtschaft in Deutschland hat nunmehr Planungssicherheit, sich auf das Auslaufen des Branntweinmonopols einzustellen. Die Übergangszeit gilt es jetzt zu nutzen, um gemeinsam nachhaltige Zukunftskonzepte für die Brennereiwirtschaft zu entwickeln", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Ohne die Verlängerung wäre das Branntweinmonopol in Deutschland am 31. Dezember 2010 ausgelaufen.

Aigner betonte weiter, dass Deutschland gerne länger am Branntweinmonopol festgehalten hätte. Die dezentrale Agraralkohol-Erzeugungsstruktur in Deutschland und die erfolgreiche Verbindung von Ökologie und Ökonomie habe sich bewährt. Dies gelte sowohl für die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien, die Alkohol in einer nachhaltigen und ökologischen Kreislaufwirtschaft (so genannter Schlempe-Dünger-Kreislauf) erzeugen, als auch für die Klein- und Obstbrennereien. Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität.

Hintergrund

Derzeit gibt es bundesweit rund 22.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie rund 670 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien. Diese Brennereien, die im Rahmen des Branntweinmonopols Alkohol erzeugen, erhalten gegenwärtig eine produktionsbezogene Unterstützung in Höhe von bundesweit jährlich rund 80 Millionen Euro.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 218 vom 10.12.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2010