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UNIVERSITÄT/2740: Baden-Württemberg - Land muss Unterfinanzierung der Universitäten dauerhaft beenden (idw)


Universität Hohenheim - 11.07.2019

Universitäts-Senat fordert: Land muss Unterfinanzierung der Universitäten dauerhaft beenden

• "Nach ersten ermutigenden Schritten muss das Land den Weg aus der Unterfinanzierung entschlossen fortsetzen"
• Reales Minus von 34 % pro Studentin/Studenten seit Jahrtausendwende


Ein Minus von 34 % seit der Jahrtausendwende - so lässt sich die reale Entwicklung der Gelder zusammenfassen, die den Landesuniversitäten pro Studentin oder Studenten zur Verfügung stehen. Das Geld fehlt bei der Ausbildung künftiger Fachkräfte genauso wie bei der essentiellen Forschung und Förderung der Innovationskraft, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu sichern. In einer Stellungnahme zur Hochschulfinanzierung fordert der Senat der Universität Hohenheim in Stuttgart nun Anstrengungen, um die Schere zwischen notwendiger und tatsächlicher Hochschulfinanzierung dauerhaft zu schließen.

"Um den gewachsenen Bedarf an Studienplätzen zu befriedigen, fahren die Universitäten seit Jahren Überlast. Sie müssen sogar Flächen anmieten und kämpfen mit einem millionenschweren Sanierungsstau beim Gebäudebestand", skizziert Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert einige der Probleme der Universitäten.

Gleichzeitig zehren Geldentwertung, Tarifsteigerungen, steigende Betriebskosten und Manpower für Zusatzaufgaben das Budget aus, so dass landesweit heute weniger Geld pro Studierendem zur Verfügung steht, als noch im vergangenen Jahrtausend. Ein Minus, das sich durch die Geldentwertung inzwischen real auf 34 % summiert hat.

Unterfinanzierung muss wenigstens schrittweise abgebaut werden

In einer Stellungnahme appelliert der Senat der Universität Hohenheim jetzt an das Land Baden-Württemberg, das anhaltende strukturelle Finanzdefizit schrittweise abzubauen. Als wichtigste Forderungen listet die Stellungnahme unter anderem:

  • Jährlich +3 % als Ausgleich für Tariferhöhungen und wissenschaftsspezifische Kostensteigerungen - damit sich die Schere nicht weiter öffnen kann.
  • Einmalig 1.000 Euro pro Studentin/Student zusätzlich in den Grundhaushalt - damit sich die bestehende Kluft zwischen Budget und Bedarf ein Stück weit schließt.
  • Abbau des Sanierungsstaus - damit Lehre und Forschung nicht durch mangelhafte und fehlende Infrastruktur torpediert werden.

Hinzu kommen weitere Forderungen, die die Finanzierung vereinfachen und verlässlich machen. Dazu gehören:

  • Umschichtung von bestehenden Sonderprogrammen in den Grundhaushalt - weil einstige Sondersituationen wie hoher Ausbildungsbedarf längst Standard geworden sind.
  • Anrecht auf Rücklagen - weil sich Wissenschaft hoch dynamisch entwickelt, so dass die Universität Handlungsfreiheit und Flexibilität benötigen.
  • Abzugsfreie Weitergabe aller Bundesmittel für Studium und Lehre in den Grundhaushalt - damit diese Mittel effektiv eingesetzt werden können.
Land darf nach ersten ermutigenden Schritten nicht stehen bleiben

Hoffnung schöpft die Stellungnahme des Senates aus zwei ermutigenden Signalen.

Bereits der laufende Hochschulfinanzierungsvertrag "Perspektiven 2020" des Landes habe z.B. begonnen, viele Sondermittel in den Grundhaushalt zu überführen und einen Energiekostenzuschuss gezahlt. Der Vertrag ist jedoch bis 2020 befristet. "Dieser Vertrag hat wertvolle strukturelle Verbesserungen gebracht und wenigstens einen Ausgleich der Energiekostensteigerung aufgefangen. Nach diesen ersten ermutigenden Schritten gilt es deshalb nun, den Weg aus der Unterfinanzierung entschlossen fortzusetzen", kommentiert der Rektor.

Ein ermutigendes Signal sei auch, dass sich Bund und Länder im Juni 2019 auf Eckpunkte für Bundeszuschüsse zur Verbesserung der Hochschulfinanzierung geeinigt haben. "Bislang steht jedoch nur fest, dass die Bundesmittel künftig dauerhaft an die Länder gehen - aber die Details sind offen. Das muss so geregelt werden, dass wir alle Mittel tatsächlich effektiv einsetzen können."

Text: Klebs


Vollständiger Text der Stellungnahme des Senates unter:
www.uni-hohenheim.de/senat-resolutionen

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution234

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität Hohenheim, 11.07.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2019

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