Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → BILDUNG


SCHULE/760: Einigkeit, dass der Digitalpakt Schule jetzt schnell kommen soll (BMBF)


BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung - 06.12.2018

Einigkeit , dass der Digitalpakt Schule jetzt schnell kommen soll

Karliczek: Länder-Kritik muss zügig im Vermittlungsausschuss geklärt werden


Gestern haben sich die Länder einstimmig dafür ausgesprochen, der vom Deutschen Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedeten Grundgesetzänderung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Auf der heutigen Sitzung der Kultusministerkonferenz hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit den Kultusministern die aktuelle Lage erörtert. Sie machte deutlich, dass der Digitalpakt Schule und die Grundgesetzänderung voneinander getrennt zu betrachten sind.

Zum Digitalpakt Schule hob Bundesministerin Anja Karliczek hervor: "Mit dem DigitalPakt Schule wollen wir die Länder dabei unterstützen, dass sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit digitaler Bildung entwickeln können. Das Gespräch in der Kultusministerkonferenz hat mich darin bestätigt, dass Bund und Länder vom DigitalPakt überzeugt sind. Mit den Kultusministern der Länder besteht Einigkeit, dass der DigitalPakt jetzt schnell kommen soll. Die Vereinbarung liegt unterschriftsreif auf dem Tisch. Wir haben sorgfältig darauf geachtet, dass die Kultushoheit der Länder unangetastet bleibt."

Im Fokus der Kritik der Länder steht hingegen die Grundgesetzänderung von Artikel 104b. Bundesministerin Anja Karliczek betonte: "Die Kritik der Länder richtet sich gegen Teile der geplanten Grundgesetzänderung. Jetzt liegt es in den Händen der Ministerpräsidenten, dass zügig eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt wird. Der Digitalpakt ist für Schüler, Lehrer und Eltern zu wichtig, um jetzt auf die lange Bank geschoben zu werden.

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD auf eine Grundgesetzänderung des Artikels 104c verständigt, die als sichere Grundlage für den Digitalpakt Schule dienen soll. Bislang gibt es nur die Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit der Bund den Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur in all ihren Kommunen gewähren kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Am 2. Mai 2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat der Grundgesetzänderung am 29. November 2018 mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Nun bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, damit die Grundgesetzänderung vollzogen werden kann.


Weiterführende Informationen:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

*

Quelle:
Pressemitteilung 122/2018 vom 06.12.2018
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Pressereferat
Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin
Telefon: (030) 18 57 - 50 50, Fax: (030) 18 57 - 55 51
E-Mail: presse@bmbf.bund.de
Web: https://www.bmbf.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang